Abschlagszahlung nach Kündigung

5 Antworten

Das ist überhaupt nicht üblich, im Gegenteil. Wenn ab 01.07 du einen neuen Anbieter hast ,so kann der alte auch keine Abschlagszahlungen fordern, sondern dir die Endabrechnung zusenden und du dein fälligen Betrag bezahlen (oder er dir ein Guthaben auszahlen).

Von einem Anbieterwechsel ist hier überhaupt nicht die Rede, sondern von Kündigung, der Stromversorgung, etwa mit Wohnungsaufgabe :-)

G imager761

@imager761

Ach und wenn man den Stromanbieter kündigt, so möchte man als deiner Meinung nach ohne Strom dastehen oder wie soll ich das verstehen.

Wechselt man den Anbieter, so muss man an Juli keine Abschlagszahlungen mehr leisen.

Zieht man aus der (Miet)wohnung aus, so ist der Vermieter als neuer Vertragspartner verpflichtet zu zahlen oder der Nachmieter. Wobei der Vermieter kaum Strom verbrauchen wird.

@Jewi14

Sehe ich ebenso! Leider lässt sich hier nicht eindeutig klären, ob das Vertragsverhältnis tatsächlich beendet ist (Kündigungsbestätigung, etc.?).

Gruß

hsb

Das ist nicht üblich, viele beruhen sich darauf, keine Kündigung erhalten zu haben. Wenn du schriftlich und nur das zählt, gekündigt hast dann ruf sie an, ob die Kündigung eingegangen ist. Ansonsten noch einmal in Copie die Kündigung senden mit der Aufforderung das zu viel gezahlte Geld zurückzuzahlen. Klappt das nicht. Geh zu deiner Bank und lass das zu viel abgebuchte Geld zurückholen. Spätestens dann werden sich die Stadtwerke bei dir melden. Viel Erfolg

Geh zu deiner Bank und lass das zu viel abgebuchte Geld zurückholen. Spätestens dann werden sich die Stadtwerke bei dir melden.

Ja, per Mahnbescheid. Super Ratschlag :-)

@imager761

So schnell kann man keine Mahnbescheide erstellen, die müssen dir nachweisen, dass sie berechtigter Weise Geld von dir bekommen.Das können sie nicht. Es sei denn, die Kündigung deiner Seits wurde nicht schriftlich und nicht fristgemäß eingereicht. Dann können sie natürlich von dir Geld fordern.

@ichwohngernhier

Einen solcher Rat kann aber auch kontraproduktiv sein.

Sollten die Abschläge gerechtfertigt sein, z.B., weil das Vertragsverhältnis, entgegen eigener Annahme, noch Bestand hat - was hier zumindest nicht eindeutig ersichtlich - generiert eine unberechtigte "Rückholung" stets zusätzliche Kosten. Diese und den damit meist verbundene Ärger, gilt es aus meiner Sicht zu vermeiden, in dem man vor einer Rücklastschrift versucht zu klären, was genau Sachstand ist.

Ich habe einmal, weil ich unaufmerksam gelesen hatte, eine Rücklastschrift initiiert. Die dafür berechneten Kosten und der unnütze Aufwand haben mich letztlich am meisten geärgert. :(

Gruß

hsb

Ist es üblich, dennoch so lange weiter Abschläge (also für Juli und August) zu zahlen, bis man eine Endabrechnung erhält?

Natürlich: Schliesslich ist dein Vertrag erst mit Beendigungsdatum und anschliessender Abrechnung gekündigt - warum soll der Anbieter hier monatelang in Vorkasse treten wollen?

G imager761

@imager761

Mir scheint, es gilt erst einmal (hier) zu (er)klären, ob der Vertrag (die Abnahme/Belieferung) beendet ist oder nicht.

Liegt eine bestätigte Kündigung zum 31.07. vor (?) und wird kein Strom mehr entnommen, bzw. nicht mehr durch die SW gestellt, so finde ich es überhaupt nicht "normal", noch Abschläge nach Ende Juni abzuführen!

Gruß

hsb

Auch die müssen ihr Geld bekommen. Steht nach der Abschlußrechnung fest, dass du weniger verbraucht hast, bekommst du das Geld wieder....

Nö, eigentlich nicht ! Ruf da mal an und klär die Sache...