Abmahnung ohne Beweis!

5 Antworten

Schreib eine Gegendarstellung, die muss der AG zu deiner Personalakte nehmen.

Ich habe den Erhalt der Abmahnung nicht unterzeichnet.

Das musst du auch nicht. Wie ist sie dir zugestellt worden - per Post, persönlich übergeben?

Meiner Meinung nach muss mein AGber mir felsenfest beweisen das ich "es" gewesen bin und nicht ich muss beweisen das ich es nicht gewesen bin...

Das müsste er nur vor Gericht. Aber wie gesagt, schreibe eine Gegendarstellung und mach plausibel, dass die Abmahnung unberechtigt war. Gleichzeitig forderst du deinen AG schriftlich auf, die Abmahnung aus deiner Personalakte zu entfernen.

Geh zum Betriebsrat.

haben wir nicht...

als erstes schreibst du unbedingt eine gegendarstellung und lässt diese in deiner personalakte mit ablegen.das recht hast du und datf nicht verweigert werden.mehr musst du erstmal nicht tun.wenn du mal deswegen eine kündigung bekommst und gegen diese klagst wirst du gewinnen weil dein chef nicht beweisen kann das du die seite aus dem ordner entwendet hast.es steht durch deine gegendarstellung vor gericht also aussage gegen aussage.das gericht wird auf unschuldig entscheiden solange die gegenpartei nichts anderes beweisen kann.dies rate ich dir als betriebsrat.

jetzt wirst du dich sicher fragen warum du das so machen solltest. ganz einfach.wenn du jetzt schon gegen diese abmahnung angehst, wird diese zwar gelöscht weil sie ja keine beweiskraft hat, aber das ist nur im ersten moment von vorteil. dein chef bekommt dann nämlich gesagt wie er eine abmahnung richtig zu schreiben hat.am ende bedankr er sich noch und sagt.alles klar.beim nächsten mal mach ichs besser.

also lieber erstmal füsse still halten und wenns drauf ankommt kannst ihn dann ruhig ins messer laufen lassen.

hoffe das hilft

dies rate ich dir als betriebsrat.

Die nächste Schulung solltest Du nicht verpassen.

wenn du mal deswegen eine kündigung bekommst und gegen diese klagst wirst du gewinnen

Dann wird er vermutlich eine ordentliche Kündigung behelfsmäßig mit der fristlosen nachschicken, gewonnen hat man dann ein oder zwei Monatsgehälter, prima.

Meiner Meinung nach muss mein AGber mir felsenfest beweisen das ich "es" gewesen bin

Das muss er nur vor Gericht. Du kannst eine Gegendarstellung verfassen und zu der Personalkte genommen verlangen.

Du kannst eine Gegendarstellung schreiben, diese muß dann mit in die Akte kommen. Mehr ist nicht zu machen.

Ich würde gar nix machen. Wenn der AG Dich einmal entlassen will und stützt die Entlassung auf eine falsche Abmahnung fällt er dann im Kündigungsschutzprozess durch. Der Richter schaut sich diese Abmahnung ganz genau an.

Übrigens muß eine Abmahnung nach 2-4 Jahren wieder aus der Akte entfernt werden.

Übrigens muß eine Abmahnung nach 2-4 Jahren wieder aus der Akte entfernt werden

Wo steht das? Das ist nirgends gesetzlich so geregelt. Auch das BAG hat noch keine generelle Entscheidung dazu getroffen, sondern entscheidet immer im Einzelfall.

@DarthMario72

Das ist richtig. Hab mich wohl etwas zu definitiv ausgedrückt.

Wird in der Regel so gehandhabt das die Abmahnung nach einiger Zeit entfernt wird. Nach drei Jahren nicht mehr zu spät kommen kann der AG keine Kündigung auf eine dementsprechende Abmahnung stützen.