Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

16 Antworten

Eine Unterlassungs-Klage sollst du mit Sicherheit nicht unterzeichnen, sondern eine Unterlassungserklärung! Das Geld wirst du wohl zahlen müssen. Kommt drauf an, ob du schuldig bist; das weißt DU besser als WIR! Immer noch besser, als wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird - was dann die Nachbarn sagen...!

Tja, das ist mir auch schon passiert mit Tupperzeug. Meine Frau hatte mal ein Originalfoto verwendet. Setzte dich mal mit einem Anwalt in verbindung und schildere den Fall. Große Hersteller haben dafür extra Kanzleien beauftragt, die auf den Markenschutz achten. Ist die Abmahnung gerechtfertigt dann kannst du de facto nur versuchen, den Streitwert herab zu setzen, damit du weniger bezahlen musst. Eine Unterlassungserklärung wirst du wohl auch unterzeichnen müssen.

Waren es neue oder gebrauchte Shirts? Gebrauchte darfst Du ohne Probleme verkaufen. Ansonsten (hat mir mein Chef mal gesagt), kann es helfen, die Unterlassungserklärung zwar zu unterzeichnen, aber den "Streitwert" auf einen Euro herabzusetzen. (Das ist dann auch das, was letzten Endes eingeklagt werden kann.) Das würde ich aber vorher nochmal ganz sicher mit einem Anwalt abklären, bevor das in die Hose geht. Und such Dir einen Anwalt, der sich auf Abmahnung und Unterlassung spezialisiert hat, sonst kann das auch ein Reinfall werden! Der gegnerische Anwalt macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes - der hat Übung!

tjaaa.. es scheint wohl um Ed Hardy zu gehen und du wirst keine Chance haben da herumzukommen..die sind da swehr eisern und haben leider schon recht bekommen..das bezieht sich nämlich auf die Auschließlichkeitsklausel, dass nur von dieser firma authorisierte Unternehmen Sachen verkaufen und anbieten dürfen...

leider ist es nunmal so, dass eine Rotte gelangweilter Anwälte Tag für Tag das Internet udn besonders Ebay nach solchen Dingen durchforstet und die Abmahnwelle durch das Land zieht und diese Kanzleien sich damit über Wasser halten..

Ed Hardy kann einer Privatperson nicht verbieten seine gebrauchten Ed Hardy Klamotten zu verkaufen. Anders sieht die Sache natürlich bei einem Gewerblichen verkauf aus, wobei man beachten sollte man nicht unbedingt Privatverkäufer gilt nur weil man das selber sagt. Wenn ich z.B, in größeren Mengen Originalverpackte Ware verkaufe kann man davon ausgehen das das gewerblich ist.

@Drachentoeter

Ed Hardy hat den verkauf im Internet grundsätzlich verboten und das dürfen sie..

Weshalb bist du denn genau abgemahnt worden? Bloß wegen des Verkaufs von ein paar T-Shirts? Das ist keine Markenrechtsverletzung.

Tja, DANN ist das Problem ja gelöst... ;-)

Wenn er Original T-Shirts privat verkauft hat bei alle anderen kann das anders aus sehen.

@Drachentoeter

aber nur wenn er die Dinger kartonweise verkauft, dann ist er aber auch nicht mehr als Privatperson unterwegs.

@sticky341

Kartonweise ist da nicht nötig es reicht wenn er nachweislich regelmäßig orginalverpackte Ware verkauft. Man wird schneller als mancher denkt als gewerblicher Verkäufer angesehen.