Abmahnung bezahlen?

6 Antworten

Vermutlich bist du in einer Tauschbörse unterwegs gewesen und hast in Folge dessen auch das spiel geshart.

Schau mal hier:

https://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6716-filesharing-abmahnungen.html

oder hier

http://praxistipps.chip.de/abmahnung-wegen-filesharing-was-tun_2070

Das hier ist wie für dich

https://www.ra-plutte.de/abmahnung-knapp-drei-jahre-nach-download-verjaehrung/

MfG

René

mondfaenger  15.12.2016, 22:14

Bei ihm geht es nun nicht mehr um Abmahnungen, sondern er hat einen Mahnbescheid erhalten. Da muß er schnellstens reagieren, sonst wird ganz schnell ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Assecuranzheini  15.12.2016, 22:17
@mondfaenger

Danke für den Hinweis - das habe ich glatt übersehen.

Folgende Hinweise:

Als erstes würde ich auch, wie Kevin schreibt, dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Also Kreuzchen machen ("Ich widerspreche komplett") und das Widerspruchsformular zurück zum Gericht.

Dann würde ich abwarten, was so folgt. Ernst wird es erst, sollte der nette Herr Betrugs-Anwalt jemals Klage einreichen.

Warum nenne ich den Anwalt einen Betrugsanwalt? Ganz einfach: Der nette Herr Anwalt hat sich gewaltig die Finger verbrannt. Du kannst ja mal googlen, was es mit der Redtube-Abmahnaffäre auf sich hat. Der Anwalt hat somit Probleme mit seiner Glaubwürdigkeit. Er hat Abmahnungen verschickt, wo sich rausgestellt hat, dass A) die rechtekette gefälscht war, der Abmahner also gar nicht im Besitz der Rechte war und wo B) die IP-Adress-Ermittlung nachweisbar falsch war.

Und genau diese zwei Punkte dürften sich fatal auswirken. Zudem hat er seitdem keinen guten Stand mehr bei Gerichten, denn alle schauen ihm ziemlich genau auf die Finger. Dass der Anwalt 3 Jahre gewartet hat, dürfte auch damit zu tun haben, denn er hat damit wohl bis zum maximalen Ende der Verjährungsfrist gewartet, bis etwas Gras über den damaligen großen Betrugsfall gewachsen ist.

Das bedeutet nicht, dass du automatisch Recht bekommst, sollte er klagen. Aber es ist meiner Meinung nach wahrscheinlich.

Zweite Randnotiz, weswegen ein Widerspruch Sinn ergibt:

Der Streitwert ist seit Oktober 2013 bei Forderungen gegen Privatpersonen auf 1000€ gedeckelt. Mit dem Effekt, dass die Anwaltskosten deutlich niedriger sind als die 500€, die er nun fordern will.

Wenn Klage eingereicht wird, würde ich abstreiten, das jemals runtergeladen zu haben. Einfach bei einer Klage sagen "Kann mich nicht an den Tag erinnern, ob ich zuhause war oder nicht. Vielleicht hat sich jemand Unbefugtes in mein WLan gehackt. Ich bestreite den Download. Der Anwalt soll mal glaubwürdige Beweise vorlegen und dabei angesichts seiner Rolle im Redtube-Skandal beweisen, warum man ihm nun Glauben schenken muss und dass dieses mal alles mit Rechten Dingen zugeht. Zudem mal die Rechtekette lückenlos beweisen usw."

Nicht falsch verstehen: Wer Unfug treibt wie Urheberrechtsverletzungen, der sollte dazu stehen und das, was er laut Gesetz zahlen muss, auch zahlen. Aber ich habe eine Abneigung gegen Anwälte, die Betrug begehen. Und der nette Herr Anwalt Daniel dingens gehört für mich zu diesem Verbrecher-Klientel.


War das ein gerichtlicher Mahnbescheid? Dann musst Du darauf reagieren!

was nicht der Fall ist.

Wenn du ein Torrent Programm genutzt hast, hast du dies sehr wohl getan.

Heute habe ich einen sogenannten Mahnbescheid von ihm erhalten und weiß nicht, wie ich drauf eingehen soll.

Vollständiger Widerspruch.

Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, mußt du auf jeden Fall innerhalb der Frist von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Das kann sonst böse für dich ausgehen.

Informiere dich mal hier über die Vorgehensweise bei einem Mahnbescheid:

http://www.ratgeber-geld.de/wissen/687-mahnbescheid-erhalten-was-nun.html


Theeinerlo 
Fragesteller
 15.12.2016, 22:10

Ich habe nicht so viel Erfahrung mit so etwas. Was würde nach dem Widerspruch passieren?

mondfaenger  15.12.2016, 22:12
@Theeinerlo

Steht alles in dem Link, den ich dir eben geschickt habe.

kevin1905  15.12.2016, 22:14
@Theeinerlo

Entweder gar nichts oder er reicht doch Klage ein. Dies hätte er aber die letzten 3 Jahre tun können. Hat er nicht.