Sind Zusätze über Zahlungen im übergabeprotokoll rechtlich bindend?

2 Antworten

Niemals müssen Mieter ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Wenn sie es tun, weil alles ok ist, ist das natürlich nett und zeigt zumindest, beiderseitige Übereinstimmung.

Sobald aber Zustände beschrieben werden, die so nicht sind oder einfach nur übertrieben dargestellt sind oder aber auch noch steht, dass der Mieter für irgendwas aufzukommen hat, sollte ein Mieter so etwas gar nicht unterschreiben.

Tut er es doch, weil er sich in einer Zwangssituation fühlt, kann er das aber immer noch anfechten.

Ich dachte bis jetzt immer in einem übergabeprotokoll steht nur, wie die Wohnung zur Zeit der Übergabe ist.

Nein, dort können auch Behebung der Mängel vereinbart, der Schlüsselempfang quittiert, Zählerstände dokumentiert oder ein Kautionsrückzahlungstermin vereinbart werden.

Sind Zusätze über Zahlungen im übergabeprotokoll rechtlich bindend?

Natürlich sind Zusicherungen des Mieters, die er unterschrieben hat, für ihn verbindlich. Da spielt es keine Rolle, auf welchem Stück Papier er die abgegeben hat.

Im umgekehrten Fall würde der M ja auch darauf bestehen, das eine Zusicherung des VM (Mängelfreiheit, Kautionsrückzahlung) in dem Protokoll wirksam ist, oder?

Zwar könnte der M diese Erklärung widerrufen, §§ 312, 355 III 3 BGB - nur was nützt es, wenn Schönheitsreparturen wirksam vereinbart und nunmehr fällig sind und bei Rückgabe insoweit geschuldet waren oder die Farbwahl einen beseitigungspflichtigen Mangel hergäbe, mit der die Wohnung nicht nachvermietbar wäre?