Ablehnungsbescheid REHA Antrag!
Hallo
hatte REHA Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
"Es wäre ausreichend die Behandlungen zu machen die von der Krankenkasse bezahlt werden."
Habe heute das Gutachten der RV erhalten was ich angefordert habe, laut diesem
- Meine jetzige Arbeit darf ich nicht mehr ausführen
- REHA bringt keine Verbesserung und Arbeitsfähigkeit kann nicht erhalten werden
- innerhalb von 3 Jahren ist keine Gesundheitliche Verbesserung zu Erwarten
- darf möglichst keine Arbeiten im stehen machen, soll mich möglichst nicht bücken, darf nichts schweres mehr heben
- darf max. 4x am Tag mehr wie 500 m unterhalb von 20 min gehen
- kein Klettern oder Steigen, keine Kälte-, Nässe oder Zugluftexpositionen
- Arbeiten überwiegend sitzend und nur noch leicht bis mittelschwer
bin aber noch mehr als 6 stunden arbeitsfähig, finde es einen Witz das der Ablehnungsgrund absolut nichts mit dem Gutachten zutun hat.
Was würdet Ihr machen es dabei sein lassen oder einfach mal EU Rente beantragen ?
8 Antworten
Hallo Harry3333,
Sie schreiben:
Ablehnungsbescheid REHA Antrag !
Antwort:
Ihre Ausführungen sind etwas widersprüchlich, aber so wie Sie die Sache darstellen, haben Sie zumindest Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, weil Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind und somit Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit geltend machen können, wenn Sie wie von Ihnen beschrieben in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden oder aber überhaupt nicht mehr belastbar sind!
Wird Ihnen Ihr Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, können Sie ggf. daran anknüpfend und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!
Vor Antragsstellung sollten Sie allerdings Ihre Hausaufgaben konsequent laut dem "Roten-Faden" abarbeiten!
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Eine REHA würde ggf. nur dann einen Sinn machen, wenn sich Ihre Leistungsfähigkeit wieder voll herstellen lassen würde, was aber laut dem von Ihnen erwähnten Gutachten der DRV nicht in Aussicht steht!
Die gleichzeitige Beantragung von REHA und Erwerbsminderungsrente kann nicht funktionieren, Sie müßen sich für einen Weg entscheiden und diesen konsequent beschreiten!
Verzichten Sie aber auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wei z.B. VDK:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Was würdet Ihr machen es dabei sein lassen oder einfach mal EU Rente beantragen ?
Antwort:
Selbstverständlich schnellstmöglich volle Erwerbsminderungsrente beantragen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Das Problem ist das der Gutachter der BfA schreibt das ich noch zu 100 % Arbeitsfähig bin aber mit allen Einschränkungen aus seinem Gutachten.
Antwort:
Ihr Problem ist offensichtlich, daß Sie (wie ein Kaninchen auf die Schlange) nur auf die Aussagen dieses einen Gutachters starren und sich nicht auf die nachhaltige Optimierung Ihrer eigenen Krankenakte konzentrieren!
Dies ist taktisch falsch!
Arbeiten Sie an Ihrer eigenen, medinzinischen Beweisführung und zeigen Sie mit Ihren aktuellen Arzt- und Entlassungsberichten glasklar auf, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit wirklich bestellt ist!
Diese Hausaufgaben können Sie nicht delegieren, da müßen Sie selbst ran und mit Ihren Ärzten entsprechend kommunizieren!
Denn:
"Jeder Gutachter hat seine eigenen Mucken!"
10 Gutachter geben zum selben Fall 10 verschiedene Guatchten ab!
Machen Sie also Ihre Hausaufgaben und Ihr Anliegen kommt zwangsläufig auf die Erfolgsspur!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
hallo,
die aussage der beantragung von reha und erwerbsminderung zugleich, dass diese unsinnig ist, kann ich nicht bestätigen. die verwaltung hat dann sehr oft und schnell entschieden erst eine reha durchzuführen. erfahrung als versichertenvertreter von 20 jahren und ständiges widerspruchsausschußmitglied der drv nord.
beste grüsse
dickie59
Widerspruch einreichen und ein neues Gutachten anfordern.
Am besten du nimmst dir den Sozialverband an die Seite, denn auch für Rente wird es sehr schwierig für dich, da du durch viele Gutachter musst. Und der letzte Gutachter sitzt bei der Bfa und das sind ganz starre Typen und dein Antrag wird mindestens 3x abgelehnt und geht unglaublich an die Nerven soweit mir bekannt.
Das Gutachten wurde ja von der BfA gemacht, mußte Extra zur Gutachterstelle hinfahren mit all meinen Unterlagen. Laut diesem Gutachten habe ich ja soviele Einschränkungen das ich praktisch keine passende Arbeit finde werde und dann bin ich noch 57 Jahre alt.
dann wirklich und unbedingt beim sovd melden.
Die regeln das für dich und du ersparst dir ne menge Stress.
Wenn das Gutachten tatsächlich von der BfA wäre, ist es mindestens 11 Jahre alt, denn die BfA gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr.
Ja das BfA hat sich eingebürgert, das Gutachten ist von der Deutschen Rentenversicherung, Rheinland-Pfalz, speziell von der eigenen Gutachterstelle.
Wenn durch eine Reha keine Verbesserung in Aussicht ist, wäre das ja raus geworfenes Geld. Also ist die Entscheidung de facto richtig.
Das bestreite ich ja nicht, nur mit dem was im Gutachten steht kann ich in der Firma wo ich beschäftigt bin nicht weiter arbeiten weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt.
Fürs Arbeitsamt bin ich mit den Krankheiten und den Anforderungen nicht vermittelbar und bei uns auf dem Land sind solche Arbeitsplätze mit den Anforderungen so gut wie nicht vorhanden.
finde es einen Witz das der Ablehnungsgrund absolut nichts mit dem Gutachten zutun hat.
Vielleicht hat das Gutachten auch eine Rolle gespielt denn da steht ja auch das eine Reha keine Verbesserung bringt.
Was würdet Ihr machen es dabei sein lassen oder einfach mal EU Rente beantragen ?
Das musst Du wissen, ob Du Dich in der Lage fühlst zu arbeiten oder ob Du z.B. erst mal eine zeitlich begrenzte Rente beantragen willst.
Ich würde Widerspruch einlegen und Mitglied beim Reichsbund bzw. Sozialverband Deutschland e.V. werden. Die haben Spezialisten dort sitzen und können die bei diesen Angelegenheiten helfen.
Das Problem ist das der Gutachter der BfA schreibt das ich noch zu 100 % Arbeitsfähig bin aber mit allen Einschränkungen aus seinem Gutachten.