Ablehnungsbescheid REHA Antrag!

8 Antworten

Hallo Harry3333,

Sie schreiben:

Ablehnungsbescheid REHA Antrag !

Antwort:

Ihre Ausführungen sind etwas widersprüchlich, aber so wie Sie die Sache darstellen, haben Sie zumindest Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, weil Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind und somit Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit geltend machen können, wenn Sie wie von Ihnen beschrieben in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden oder aber überhaupt nicht mehr belastbar sind!

Wird Ihnen Ihr Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, können Sie ggf. daran anknüpfend und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!

Vor Antragsstellung sollten Sie allerdings Ihre Hausaufgaben konsequent laut dem "Roten-Faden" abarbeiten!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Eine REHA würde ggf. nur dann einen Sinn machen, wenn sich Ihre Leistungsfähigkeit wieder voll herstellen lassen würde, was aber laut dem von Ihnen erwähnten Gutachten der DRV nicht in Aussicht steht!

Die gleichzeitige Beantragung von REHA und Erwerbsminderungsrente kann nicht funktionieren, Sie müßen sich für einen Weg entscheiden und diesen konsequent beschreiten!

Verzichten Sie aber auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wei z.B. VDK:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Was würdet Ihr machen es dabei sein lassen oder einfach mal EU Rente beantragen ?

Antwort:

Selbstverständlich schnellstmöglich volle Erwerbsminderungsrente beantragen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Harry3333 
Fragesteller
 28.03.2015, 16:48

Das Problem ist das der Gutachter der BfA schreibt das ich noch zu 100 % Arbeitsfähig bin aber mit allen Einschränkungen aus seinem Gutachten.

Konrad Huber  28.03.2015, 18:49
@Harry3333

Das Problem ist das der Gutachter der BfA schreibt das ich noch zu 100 % Arbeitsfähig bin aber mit allen Einschränkungen aus seinem Gutachten.

Antwort:

Ihr Problem ist offensichtlich, daß Sie (wie ein Kaninchen auf die Schlange) nur auf die Aussagen dieses einen Gutachters starren und sich nicht auf die nachhaltige Optimierung Ihrer eigenen Krankenakte konzentrieren!

Dies ist taktisch falsch!

Arbeiten Sie an Ihrer eigenen, medinzinischen Beweisführung und zeigen Sie mit Ihren aktuellen Arzt- und Entlassungsberichten glasklar auf, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit wirklich bestellt ist!

Diese Hausaufgaben können Sie nicht delegieren, da müßen Sie selbst ran und mit Ihren Ärzten entsprechend kommunizieren!

Denn:

"Jeder Gutachter hat seine eigenen Mucken!"

10 Gutachter geben zum selben Fall 10 verschiedene Guatchten ab!

Machen Sie also Ihre Hausaufgaben und Ihr Anliegen kommt zwangsläufig auf die Erfolgsspur!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad


Dickie59  03.04.2015, 17:11

hallo,

die aussage der beantragung von reha und erwerbsminderung zugleich, dass diese unsinnig ist, kann ich nicht bestätigen. die verwaltung hat dann sehr oft und schnell entschieden erst eine reha durchzuführen. erfahrung als versichertenvertreter von 20 jahren und ständiges widerspruchsausschußmitglied der drv nord.

beste grüsse

dickie59

Widerspruch einreichen und ein neues Gutachten anfordern.

Am besten du nimmst dir den Sozialverband an die Seite, denn auch für Rente wird es sehr schwierig für dich, da du durch viele Gutachter musst. Und der letzte Gutachter sitzt bei der Bfa und das sind ganz starre Typen und dein Antrag wird mindestens 3x abgelehnt und geht unglaublich an die Nerven soweit mir bekannt.

http://www.sovd.de/

Harry3333 
Fragesteller
 28.03.2015, 16:22

Das Gutachten wurde ja von der BfA gemacht, mußte Extra zur Gutachterstelle hinfahren mit all meinen Unterlagen. Laut diesem Gutachten habe ich ja soviele Einschränkungen das ich praktisch keine passende Arbeit finde werde und dann bin ich noch 57 Jahre alt.

oxygenium  28.03.2015, 16:31
@Harry3333

dann wirklich und unbedingt beim sovd melden.

Die regeln das für dich und du ersparst dir ne menge Stress.

kevin1905  28.03.2015, 17:43
@Harry3333

Wenn das Gutachten tatsächlich von der BfA wäre, ist es mindestens 11 Jahre alt, denn die BfA gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr.

Harry3333 
Fragesteller
 28.03.2015, 19:37
@kevin1905

Ja das BfA hat sich eingebürgert, das Gutachten ist von der Deutschen Rentenversicherung, Rheinland-Pfalz, speziell von der eigenen Gutachterstelle.

Wenn durch eine Reha keine Verbesserung in Aussicht ist, wäre das ja raus geworfenes Geld. Also ist die Entscheidung de facto richtig.

Harry3333 
Fragesteller
 28.03.2015, 19:35

Das bestreite ich ja nicht, nur mit dem was im Gutachten steht kann ich in der Firma wo ich beschäftigt bin nicht weiter arbeiten weil es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt.

Fürs Arbeitsamt bin ich mit den Krankheiten und den Anforderungen nicht vermittelbar und bei uns auf dem Land sind solche Arbeitsplätze mit den Anforderungen so gut wie nicht vorhanden.

finde es einen Witz das der Ablehnungsgrund absolut nichts mit dem Gutachten zutun hat.

Vielleicht hat das Gutachten auch eine Rolle gespielt denn da steht ja auch das eine Reha keine Verbesserung bringt.

Was würdet Ihr machen es dabei sein lassen oder einfach mal EU Rente beantragen ?

Das musst Du wissen, ob Du Dich in der Lage fühlst zu arbeiten oder ob Du z.B. erst mal eine zeitlich begrenzte Rente beantragen willst.

Ich würde Widerspruch einlegen und Mitglied beim Reichsbund bzw. Sozialverband Deutschland e.V. werden. Die haben Spezialisten dort sitzen und können die bei diesen Angelegenheiten helfen.