Ärztliches Gutachten wichtig?

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Hallo dgrendel,

Sie schreiben:

Ärztliches Gutachten wichtig?

Ich habe bei meiner RV eine Reha beantragt, da ich vor 5 Jahren mehrere SA. hatte. Begründet mit den auftretenen Problemn set dem. Nun wollen sie ein Ärztliches Gutachen und zwar von einem " Ortophäden" Ich frage mich allen ernstes was ein Ortophädisches Gutachten mit meinem Reha Antrg zu schaffen hat und habe ich anspruch auf eine Kopie dieses Gutachtens ???? Diese ist mir schon sehr wichtig, da die RV meinen Antrag bereits einmal abgelehnt hat und mir dieses ein wenig merkwürdig erscheint.

Antwort:

Es ist nun mal so, daß in der Sozialversicherung von den Kostenträgern meist nach "Aktenlage" entschieden wird! Dasselbe gilt für Verfahren vor dem Sozialgericht!

Oft kann man Begutachtungen vorbeugen, wenn die eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden regelmäßig aktualisiert und optimiert wird!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Die Sachbearbeiter sind meist keine Ärzte, sondern sind auf Begutachtungen angewiesen!

Wenn ein Sozialversicherungsträger Sie zu einer Begutachtung auffordert und Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verstoßen Sie ggf. gegen Ihre gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht und der Leistungsträger kann Ihnen dann Leistungen verweigern!

Derjenige, der das Gutachten bezahlt, entscheidet in der Regel darüber, wer eine Ausfertigung erhält!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja klar, das Gutachten war Gestern habe ich selbstverständlich wahrgenommen, kam mir bei dem Ortophäden allerdings fehl am Platz vor, da ich keine Schmerzen oder störungen des bewegungsapparates habe sondern ausfallerscheinungen verursacht durch den SA. Ebendso sagte er mir die Kopie könne ich nur bei der RV anfordern. Wonach soll die RV das jetzt beurteilen. Einmal hatten sie den Antrag bereits abgelehnt, wogegen ich allerdings Wiederspruch eingelegt hatte.

@dgrendel

Wonach soll die RV das jetzt beurteilen.

Antwort:

Grundlage für alle Begutachtungen und Entscheidungen, auch vor dem Sozialgericht, ist der Inhalt der eigenen Krankenakte!

Diese Tatsache wir meist übersehen!

Da ein Gutachten auf der Basis dieser Krankenakte aufgebaut wird, kann das Gutachten logischerweise nur so gut oder schlecht ausfallen, wie der Inhalt der eigenen Krankenakte hergibt!

Beim Begutachtungstermin finden in der Regel dann nur noch ergänzende Befragungen und diverse, ergänzende Untersuchungen statt!

Der Knackpunkt ist immer der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte und dafür ist jeder Patient/jeder Betroffene, selbst verantwortlich!

Nutzen Sie die Hinweise im Roten-Faden und bringen Sie Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann!

Bei künftigen Beantragungen von Sozialleistungen werden Sie von dieser Fleißarbeit profitieren!

Bedenken Sie auch, daß Arzt- und Entlassungsberichte nicht für ewige Zeiten von den Ärzten vorgehalten werden!

10 Jahre Archivierung sind meist das Ende der Fahnenstange! 

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

@Konrad Huber

Besten Dank für deine Infos .  LG Detlef

@dgrendel

Hallo Detlev, freut mich immer, wenn meine Hinweise weiterhelfen und entsprechend erfolgreich umgesetzt werden!

Beste Grüße, schönen Sonntag und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vermutlich bist du in deiner Bewegung eingeschränkt und musst deswegen zur Reha.

Deswegen das Gutachten vom Orthopäden, der misst nämlich hauptsächlich wie weit du dich bewegen kannst.

Zum Beispiel um wie viel Grad du deinen rechten Arm über die Horizontale heben kannst usw. usw.

Ich denke schon dass du Anspruch auf eine Kopie hast. Am besten schilderst du dem Orthopäden dein Problem und bittest ihn gleich eine Kopie für dich anfertigen zu lassen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Bei meinen SA habe ich Glück gehabt und keine einschränkungen in meinen Bewegungen gehabt, lediglich _Neurologische. Deswegen bin ich ja verwundert.

@dgrendel

Ich würde trotzdem hin gehen, vielleicht kann dir der Orthopäde erklären warum dass jetzt so ist. Falls du dann immer noch ein schlechtes Gefühl hast, ist es soweit ich weiß möglich einmal eine neuen Gutachter zu verlangen.

In der Tat sind 5 Jahre später ne lange Zeit, normalerweise sollte  sowas recht rasch nach solch einem Vorfall über die Bühne gehen.

Haben sich die Beschwerden mit der Zeit erst entwickelt? 

Beste Grüße

du schreibst, dass du noch Probleme hat wegen dem Schlaganfall. sind die Probleme neurologischer Natur (Konzentrationsschwäche, Schwindel,...) oder körperliche Natur (Spastiken, Lähmungen,...)?

idR muss man zu dem Gutachter, für die man die Beschwerden hat, also Gehprobleme oder dergleichen. ich sehe hier kein Problem mit einem Orthopäden. wenn du dort nicht hin willst, dann frage nach, ob du zu einem Neurologen gehen kannst.

die ausgesuchten Gutachter machen das übrigens häufiger. die DRV pickt sich nicht einfach einen Orthopäden raus, sondern nehmen dafür extra geschulte Ärzte.

Vergiß das ärztliche Gutachten! Diese Ärzte werden von den Behörden gestellt und werden das Gutachten zu deren Gunsten erstellen. Es wird so hingestellt, wie die es möchten. Kopie kannst du anfordern, erhälst du auch. Nur das wird dir nicht weiterhelfen, denn die KK und die RV wollen an Kosten sparen.

Was heißt SA? Normalerweise ist für die RV nur eine Reha nötig, wenn man operiert worden ist oder die Reha notwendig ist um eine Operation abzuwenden. Das will sie vom Orthopäden schriftlich. Mehr ist das gar nicht.  

SA heist Schlaganfall inm meinem Falle Multi Hirninfarkt, da bekommt ma eigendlich auch ne -Reha.

Das stimmt! Wird bestimmt auch nicht abgelehnt!

Ich bin jetzt gerade verwirrt, der Schlaganfall ist 5 Jahre her und du möchtest jetzt ( noch eine ?) Reha weil es noch Einschränkungen gibt und die Restbeschwerden bedrohen deine Arbeitsfähigkeit?

@FantaFanta76

Ja, weil das Leben danach um einiges "schwerer" geworden ist, besonders im Berufsleben .