Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung als Angestellter?

2 Antworten

Gegenüber dem Finanzamt haftet das Unternehmen - hier der Geschäftsführer (CEO) oder auch ausnahmsweise der Prokurist, wenn er die entsprechenden steuerlichen Aufgaben für das Unternehmen wahrnimmt (als Leiter Rechnungswesen dürfte das deutlich sein).

Für Dich als Angestellter kann eine Nebenhaftung gegenüber den Finanzamt bei der aktiven Mitwirkung bei Steuerhinterziehung bestehen - davon gehen wir natürlich nicht aus.

Ansonsten haftest Du grundsätzlich ggf. im Innenverhältnis; ArbN haften im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung - die Haftung ist allerdings an strenge Regelungen gebunden, limitiert und verschuldensabhängig.

Letztendlich liegt es aber in der Verantwortung des Unternehmens, wenn es Arbeitnehmer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, die, mangels ausreichender Kenntnisse des Umsatzsteuerrechtes, ggf. nicht in der Lage sind, zu beurteilen, ob die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ist oder nicht (auch wenn sie i. d. R. ja vom Buchhaltungsprogramm automatisch erstellt wird) - bevor die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt wird, muß der ArbG sicherstellen, daß sie auch von steuerlich geschultem Personal oder vom Unternehmer/Geschäftsführer geprüft wird. Für mangelnde Kenntnisse im Steuerrecht kann man nicht in Haftung genommen werden; dann darf man Dir die Übermittlung auch nicht übertragen.

Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung können aber i. d. R. berichtigt werden.

Daher brauchst Du Dir keine unnötigen Sorgen machen.

Als Angestellter ohne Handlungsvollmacht bist du GRUNDSÄTZLICH nur als Handlungsgehilfe des Betriebes tätig. Da du nur im Auftrag handelst, haftest du persönlich nicht.