Ab wieviel mindest einkommen steht mir wohngeld zu mit 4 Personen im Haushalt? Bitte nur kurz antworten geben. Und keine Lebensgeschichte etc?

4 Antworten

Es müssen min. 80 % von dem als Einkommen erzielt werden,was euch nach dem SGB - ll oder SGB - Xll an Leistungen zustehen würde !

Ihr müsst dann nachweisen das ihr auch noch etwas an Vermögen habt,mit den ihr diese fehlenden 20 % abdecken könnt,sonst könnte es passieren das ihr dann trotzdem eine Ablehnung bekommt.

Denn das Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete,es soll damit also nicht der Lebensunterhalt finanziert werden,dafür wäre dann z.B. das Jobcenter zuständig.

Wie hoch euer Bedarf ist und somit das Mindesteinkommen wäre,kann man ohne weitere Angaben nicht sagen,weil der individuelle Bedarf jedes Mitgliedes berücksichtigt werden muss.

Da kommt es z.B. auf das Alter an,da alleine bewegt sicher der Regelsatz zum Lebensunterhalt zwischen 237 € - 404 € pro Monat und dazu kommt dann noch min. der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),also die Warmmiete würde dann durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den Kopfanteil.

Hallo bei 4 Personen müssten es so um die 1600 EUR sein die Euch zustehen würden, das heißt wenn Ihr nur alle zusammen 1300 habt, dann würde ich mal beim Job Center einen ALG2 Antrag stellen (Aufstockung zur Sicherung des Lebensunterhalts).

Wichtig hierbei ist auch wie alt die Kinder sind, das spielt auch noch mal eine Rolle beim Betrag.

Es gibt aber einen ALG2 Rechner im Internet dort kannst Du Gehalt und alles weitere eingeben, der berechnet dann ob was zustehen würde oder nicht.

Nur möchte der FS wissen, wie's mit Wohngeld aussieht, nicht mit ALG 2.  ;-)

@TreudoofeTomate

Du bist ja ganz schlau was....Das ALG2 Aufstockend ist auch fürs Wohngeld, da die ein teil der Miete übernehmen....

@Tommkill1981

Ja, ich bin ganz schlau. Wohngeld ist eine Leistung nach dem Wohngeldgesetz und hat nichts mit ALG 2 zu tun. Ganz im Gegenteil, wer ALG 2 bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.

Du meinst Leistungen für die Unterkunft und Heizung und die sind nicht Wohngeld.

@TreudoofeTomate

Treudoofe Tomate hat recht, denn er/sie kennt sich sehr gut mit dem Wohngeldgesetz aus.

80 % des sozialhilferechtlichen Bedarfs aller Haushaltsmitglieder.

Da du keine Lebensgeschichte willst, kannst du das sicher allein ausrechnen.

du meinst wohl "bis zu wieviel Einkommen" dir Wohngeld zu steht oder?

Nein nein, die Frage ist schon richtig formuliert. Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein, um nicht von vornherein eine Ablehnung zu bekommen?

Wie hoch es dann tatsächlich sein darf, um rechnerisch einen Anspruch zu haben, steht auf einem anderen Blatt.