Ist Betrug beim Immobilienkauf möglich?

10 Antworten

möglich ist das, wenn der notar, sofern überhaupt ein echter, bei dem betrug mitmacht.

aber auch ohne falschen oder echten, aber gesetzesuntreu handelnden notar geht es zumindest zum teil - stichwort anzahlungsbetrug!

d.h. der "verkäufer" der immobile besteht auf grund des regen intresses auf eine anzahlung.

das bringt zwar erst mal nicht so viel ein, schmälert aber das risiko ermittelt zu werden, weil eben kein falscher oder unlauter handelnder notar dabei ist.

lg, anna

sofern überhaupt ein echter

Falscher Notar? Gibt es m. E. nicht. Gelegentlich machen Notare bei Betrug mit, dann ist aber auch schnell vorbei mit der Karriere.

Es kann auch dazu fuehren, das es keine Grundbucheintragung gibt, weil ein anderer noch darin vermerkt ist. Dann koennen noch Schulden auf das Grundstueck im Grundbuch stehen und wenn das nicht vorher alles sauber geklaert wurde, kann es lange Gesichter geben.

https://www.buhl.de/verbraucherblick/das-grundbuch-richtig-lesen-und-verstehen/

Es gibt genug Faelle aus dem Leben, somit ist das nicht hypothetisch.

Nach der Wende mussten das etliche DDR Buerger spueren, denen erklaert wurde, ihnen gehoert das Grundstueck nicht.

Ich war der zweite Besitzer von einem Grundstueck welches die Gemeinde 1953 parzelliert hatte. Kein Judenbesitz und nichts und trotzdem hatten 5 Buerger aus den alten Bundeslaendern darauf Anspruch erhoben. es dauerte ein Jahr bevor ich die Genehmigung bekam, bauen zu duerfen. Obwohl das ein versuchter Betrug war, wurden solche Faelle nicht als strafbar angesehen, da kommt man ins gruebeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Betrug ist immer möglich. Durch falsche Gutachten können überhöhte Preise gezahlt werden. Die Besitzangaben können unklar sein, das passiert sogar häufiger. Wenn ein Vorkaufsrecht besteht, kann die Sache ebenfalls scheitern. Oder der Käufer bezahlt nicht und verwandelt die Immobilie zwischenzeitlich in ein Messi-Haus. Das ist alles nicht die Regel, da ein Notar zwingend vorgeschrieben ist. Passieren kann trotzdem immer etwas.

Ich bin seit rd. 25 Jahren Immobilienhändler und habe nichts von dem jemals erlebt. Das sind absolute Ausnahmen in denen der Notar im Koma gewesen sein muss.

@lesterb42

Ich bin nur in der Baubranche, aber kenne solche Probleme selbst. In einem Fall wurde eine Garage mitverkauft, die jemand anderem gehörte. Gerade bei Wohnanlagen können solche Probleme schon mal auftauchen. Die Sache mit dem Messie-Haus kenne ich auch; nach dem Notar-Vertrag und einer Mini-Anzahlung "für den Hausschlüssel und Begutachtung" kam nix mehr und die begonnene "Renovierung" entpuppte sich als reines Zerstörungswerk. Die sogenannten Käufer waren da schon weg.

@Harry512
In einem Fall wurde eine Garage mitverkauft, die jemand anderem gehörte.

Da hat der beurkundende Notar auf die Teilungserklärung vertraut. Da sehe ich dann aber auch den Käufer in der Pflicht. Manche kauen dem Notariat wirklich die Ohren ab und das zu Recht.

nach dem Notar-Vertrag und einer Mini-Anzahlung "

Da ist dann der Verkäufer der Depp. Bevor die Kohle nicht da ist wird überhaupt nichts übergeben. So steht es auch im Vertrag.

Man bezahlt eine Immobilie erst wenn der Notar die Unterlagen (Grundbuch) umgeschrieben und beglaubigt hat.

Die Unterlagen bekommt man dann nach Zahlungeingang ausgehändigt.

Das ist Unsinn.

@lesterb42

Du zahlst die Kaufsumme ohne notarielle Beglaubigung und Übertragung DIREKT an den angeblichen Immobilienbesitzer?

Das passt nicht zu deinem Beitrag.

@LouPing
Die Unterlagen bekommt man dann nach Zahlungeingang ausgehändigt

Das ist Unsinn. Die "Unterlagen" bekommst du vor dem Vertrag, den Vertrag unmittelbar nach Beurkundung.

wenn der Notar die Unterlagen (Grundbuch) umgeschrieben und beglaubigt hat.

Das Grundbuchamt schreibt um, nicht der Notar.

Beispielsweise, dass man bezahlt und das Haus/Grundstück nicht bekommt?

Das ist bei einem normalen notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen.