Inkasso Haas & Kollegen

16 Antworten

Nettes Briefchen schreiben: "Als Rechtsanwälten sollte Ihnen eigentlich bekannt sein, dass die aufgeführten Forderungen verjährt sind. Mit freundlichen Grüßen etc. pp."

Die Forderungen sind eben nicht verjährt, du Schlaumeier.

@alex24021965

Erst die Daten genau lesen, dann rechnen und erst dann klugscheissern, Du XXX!

Nein, eine Rechnung verjährt nur dann nach drei Jahren, wenn danach keine Mahnung kommt oder bereits ein Teil bezahlt wurde.

Dem kann ich mich anschließen.

Richtig, hast du von 2003 und 2007 garnichts bekommen ist die forderung naja weg ;) ein brief oder sonstiges reicht jedoch und die forderung ist noch da, was ich eher glaube. die leute vergessen sowas nicht...

@Friend15

Außerdem habe ich in dem Fall das Gefühl, daß es bereits mind. eine eidesstaatliche Versicherung gab. Normalerweise melden sich nach Jahren, wenn diese Versicherung nach 3 Jahren abgelaufen ist.

und ob die greift! Die werden Dich anmahnen und sogar ein Gericht einschalten, dann wieder mahnen - ich hab das alles schon durch. Die kamen aus der Hüfte geschossen mit einer Forderung aus 2001. Nach langem hin und her habe ich per Einschreiben mitgeteilt, wie es sein kann,dass ich nem Anwalt seine Arbeit erklären muss. Die Forderung (zumal zu Unrecht) ist verjährt und wenn sie nicht aufhören, werde ich mich an die Presse wenden. Und als Antort kam: Unsere Mandantin sieht von dem Einzug der Forderung ab. Das war's!!!!!!! Die sind unglaublich! Ich war bei ner Schuldnerberatung + die haben mir bestätigt, dass die Forderung a) haltlos ist und b) verjährt!!!!!!!

Ich werde auch zur Zeit vonn Haas und Kollegen belästigt. Musste letzten Monat 49 Euro bezahlen. Habe heute die Bestätigung der kompletten Zahlung erhalten, und weitere 16 Euro aufgebrummt bekommen, obwohl ich die Zahlung fristgerecht überwiesen hatte. Habe beide Schreiben bereit liegen. Das alles war von einer "Schwarzfahrt". Hatte der DB die 60 Euro bezahlt, aber durch einen Zahlendreher bekamen sie es zu spät, musste dann nochmal Geld an das Haas und Kollegen Team bezahlen, und jetzt soll ich nochmal bezahlen.

Also zunächst, die Verjährungszeit für Schulden beträgt 30 Jahre! Es ist möglich, dass der Anwalt nach Jahren wieder eine Erinnerung verschickt. Vielleicht haben sich ja deine wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert o.ä. Die Frage ist natürlich ob die Forderung zu Recht besteht, dann solltest du zahlen. Wenn es dir allerdings nicht möglich ist, solltest du gar nichts tun.

Au weia... So einen Nonsens schreiben, aber andere Leute belehren wollen.