Moin,
wie hoch sind die Zuschläge im Manteltarifvertrag für Hotel-und Gaststättengewerbe in Berlin Brandenburg?
Hintergrund:
Ich arbeite in der Gastronomie als Veranstaltungsleiterleiter/Serviceleitung/Projektleiter/Oberkellner als Leasingkraft nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz(AÜG).
Als Zeit arbeiter gilt für mich der Manteltarifvertrag iGZ(per Google findbar Zuschläge S.30/31). Der besagt zu Zuschlägen folgendes:
4.2. Nachtarbeit
Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent. Regelmäßige Nachtarbeit (Dauernachtschicht) wird mit einem Zuschlag von 20 Prozent vergütet.
Für Tätigkeiten, die aus sachlichen Gründen typischerweise nachts verrichtet werden müssen (z.B. Bewachungsdienste), werden keine Zuschläge vergütet.
4.3. Sonntagsarbeit
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent, sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
4.4. Feiertagsarbeit
Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 Prozent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jeweiligen Einsatzort.
4.5.4. Abweichend von den Ziffern 4.1. bis 4.4. richten sich für Tätigkeiten im gastronomischen Bereich die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach der jeweiligen Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb.
Das heißt bei Catering Firmen, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben:
- - - > keine Zuschläge
Und bei tarifgebundenen Unternehmen das was im Manteltarifvertrag für für Hotel-und Gaststättengewerbe Berlin Brandenburg festgelegt ist, oder?
Diesen Manteltarifvertrag kann ich leider nur kaufen im Inet, nicht so einsehen...
Wie hoch sind die Zuschläge dort?
Vielen Dank