Ab wann hausfriedensbruch in wg?
Hallo . Also mein wg Mitbewohner (steht im Mietvertrag ) ist Montag einfach so mit sämtlichen Freunden in die wohnung gekommen und hat ohne Absprache mit mir , bzw hieß es er hole nur sein Aquarium, die gesamten Wohnzimmermöbel rausgetragen . Es waren seine und ist ja auch ok aber er hätte es wenigstens vorher mit mir absprechen können .
Seine Freunde haben sich mir gegenüber so unmöglich verhalten das ich sie der Wohnung verweisen wollte . Diese haben die wohnung aber nicht verlassen da der Mitbewohner sagte sie müssten nicht gehen.
Ist das nun hausfriedensbruch?
Was kann ich tun ?
Die Reaktion von meinem Mitbewohner tut ihm jetzt schon wieder leid und er denkt das er übereilt war .
Ich möchte mir das aber so nicht gefallen lassen denn hier leben Kinder im Haus und es war schließlich Ostern.
Zumal er Ostersonntag schon mit 5 Personen nachts halb 2 die wohnung leer räumen wollte .
4 Antworten
Hallo, ich denke Hausfriedensbruch ist es nicht. Wenn er im Mietvertrag steht und ihm die Möbel gehören, kann er sie raustragen wann er möchte.
Eine İnfo vorher für Dich waere schön gewesen! Alles Gute!
Die gemeinsamen Mieter bilden eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Beschlüsse wie z.B. ein Hausverbot können nur gemeinsam getroffen werden. Besuch ist Besuch - verhindern lässt sich dies nur durch ein Hausverbot für den Besucher, dieses muss aber von der Mietgemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden.
Du als Eigentümer/Hauptmieter der Wohnung hast das Recht zu entscheiden wer die Wohnung betreten darf und wer nicht
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, gibt es keinen Hauptmieter.
Dann kannst du nichts machen
Er steht aber leider genauso im Mietvertrag. Sind beide Hauptmieter. Deswegen kann er auch nicht so einfach alleine die wohnung kündigen . Dazu müsste ich mit kündigen. Und ich werde mich hüten
Hausverbote können dann nur von beiden erteilt werden. Also einer allein reicht da nicht so weit ich weiß
Da kannst du gar nichts machen.