Hausverbot und anzeige möglich?

3 Antworten

Hausverbot geht halt nicht, er besucht seinen Kumpel und nicht dich - ne Anzeige geht immer wegen BTM und Bedrohung

Du hast leider UNRECHT. sobald ich ihm der Wohnung Verweise hat er Folge zu leisten. Ansonsten begeht er Hausfriedensbruch.
Ich war übrigens bei der Polizei und habe mich sozusagen Beraten lassen. Ob er nun gast meines Mitbewohner ist oder nicht Spielt am ende keine Rolle. In diesen Fall geht §709 BGB das vorrecht einen unbegebenen Gast Der wohnung zu verweisen etc.

Naja mittlerweile habe ich mich erkundigt im Internet, und scheinbar geht es wohl doch

Das Recht, in der Mietwohnung Besuch zu empfangen und diesen auch für
begrenzte Zeit dort übernachten zu lassen, ist ein Anspruch aus dem
Mietvertrag. Dieses Recht steht damit der Gesellschaft gemeinsam, also
der gesamten Wohngemeinschaft zu. Gem. § 709 BGB ist bei der
Geschäftsführung einer BGB-Gesellschaft Einstimmigkeit vorgeschrieben.

Die Gebrauchsüberlassung ist Zweck der Wohngemeinschaft als
BGB-Gesellschaft. Für die Art der Nutzung ist daher Einstimmigkeit
vorgeschrieben. Somit müssen alle Mitbewohner zustimmen, wenn
Übernachtungsbesuch aufgenommen werden soll. Kommt keine Einstimmigkeit
zustande, ist das Begehren, Besuch aufzunehmen, abgelehnt. Dann kann dem
Besuch die Übernachtung verweigert werden.

Siehe §709BGB

wegen den drogen und den Drohungen gegen über dir solltest du zur polizei