Ab wann gilt der Kaufvertrag?

6 Antworten

Ich kann dir nicht in Bezug auf die Gültigkeit des Kaufvertrages helfen, jedoch gebe ich dir einen Rat: kontaktiere den Onlineshop und frag nach, ob sie dir diese Aktion irgendwie ermöglichen können. Die Händler wissen, dass du ein zweiwöchiges Rückgaberecht hast, entsprechend würde es ihnen nur Zeit sparen, wenn sie es dir ermöglichen. Denn: du kannst einfach die aktuelle Bestellung zurückschicken und jetzt, wo die Aktion läuft, bestellst du einfach nochmal das selbe. Wenn du keine Versandkosten zahlst, spart der Händler sogar noch. Falls Die Aktion jedoch direkt vom Hersteller durchgeführt wird, kontaktiere auch diesen und bitte um Kulanz.

Loesomat 
Fragesteller
 22.04.2014, 08:39

Sehr gute Idee. Stimmt.

Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also entweder mit einer (ausdrücklich als solchen bezeichneten) Auftragsbestätigung des Verkäufers, oder - durch konkludentes Handeln - durch Lieferung der bestellten Artikel.

Deine Willenserklärung erfolgte aber vor Beginn des Aktionszeitraums, sodass Du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen bist. Du hast ja schließlich nicht im Aktionszeitraum bestellt.

AUFLÖSUNG: Habe aufgrund der zahlreichen Antworten (DANKE AN ALLE) nochmal in der Bestellbestätigungs-Mail nachgelesen. Da steht klein gedruckt ganz unten: "Diese Bestätigung gilt nicht als Kaufvertrag, dieser gilt erst ab der nächsten Kaufbestätigungs-Mail nach Eingang der Bezahlung" Da mein Geld noch nicht überwiesen wurde und ich auch noch keine solche Mail erhalten habe, habe ich laut deren AGB auch noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen.

hans39  22.04.2014, 17:32

Ich denke, dass zunächst das gilt, was in der Bestellbestätigung steht.
So lange Du nicht mit Hinweis auf die besagte "Aktion" widerrufst, wird es meiner Meinung nach bei den alten Konditionen bleiben - es sei denn, dass der Händler freiwillig Wohltätigkeit vor Gewinnstreben setzt.

Wenn nichts anderes ausdruecklich vereinbart wurde, kam der Kaufvertrag bereits mit der Auftragsbestaetigung des Haendlers. Dies aber auch nur, wenn er eine solche ueberhaupt abgegeben hat. Hat er keine abgegeben, wird der Versand der Ware als konkludend erfolgte Auftragsbestaetigung anzunehmen sein und der Kaufvertrag kam erst mit dem Versand der Ware zustande.

Ohne die AGB des Haendlers sowie den bisherigen Schriftverkehr zu kennen, wird man den Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrages also nicht feststellen koennen.

Solltest du ein Ruecktrittsrecht haben, kannst du einfach vom Vertrag zuruecktreten und eine neue zu den derzeitigen Sonderkonditionen aufgeben (vielleicht stellt der Haendler auch so auf die Sonderkonditionen um, wenn du ihn darum bittest). Ein gesetzliches Ruecktrittsrecht hast du aber bei Online-Vertraegen nur, wenn du Verbraucher bist und auch als solcher bestellt hast. Zudem mus es sich um einen Artikel/eine Dienstleistung handeln, die nicht vom Ruecktrittsrecht ausgenommen ist.

Der Kaufvertrag beginnt spät. bei Abruf des Geldes per Vorkasse. Denn dann gilt der Auftrag als angenommen.