Darf ein Vermieter ein Haus ohne jegliche Heizung an eine Mutter mit Kind vermieten?

9 Antworten

Ich antworte ganz einfach auf deine Kernfrage: nicht beheizte Flächen in Gebäuden sind jedenfalls nicht Wohnfläche und begründen höchstens eine Mietzahlung für Lagerräume, das sind regelmäßig 10 Prozent einer entsprechenden Wohnungsmiete. Der Vermieter hat die Wohnung zur zweckgerechten Verwendung auszustatten und diese Ausstattung in der Funktion auch aufrecht zu halten (Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungverpflichtung des Vermieters). SIEHE DAZU § 535 ff. BGB

In der Heizperiode muss einer Wohnung grundsätzlich so beheizt werden können, wie es die Heizkostenverordnung vorsieht. Also 18-22°. Wenn das nicht möglich ist, darf die Wohnung nicht zu Wohnzwecken vermietet werden.

Für eine Wohnung, die nicht zu Wohnzwecken geeignet ist, muss auch keine Miete bezahlt werden. Sie sollten unbedingt dem Vermieter den Mangel mitteilen (schriftlich mit Nachweis), und gleichzeitig die Miete um 100 % mindern.

Des Weiteren können sie sich selbst Heizgeräte zulegen. Die Kosten dafür muss der Vermieter bezahlen. Ebenso die Kosten für Heizmaterial bzw. Strom. Bezahlt der Vermieter nicht die Rechnungen, können sie die Summe von der späteren Miete abziehen.

Der Zustan d war ja bereits so, als sie eingezogen ist. Dann hätte sie den Vermieter schadensersatzpflichtig machen müssen. Ihr Möbel einlagern und selbst ins Hotel ziehen

Einen Holzkamin kaufen und installieren bedarf der Zustimmung des Vermieters und auch des Schornsteinfegers. Hier ist was faul an der Geschichte. Denke, die Freundin hat das so gewollt. Ansonsten mietet niemand eine solche Wohnung.

Das muss schon eine ziemliche Notlage gewesen sein, in der die Mutter war. als sie die Wohnung angemietet hat. Nun ist es also so - die hat keine funktioniere Heizung, Sie soll schriftlich den VM auffordern mit einer Frist von 1 Woche die Heizung in Ordnung zu bringen. Im gleichen Schreiben kündigt sie ihm eine 100%ige Mietminderung an, wenn er den Mangel nicht behebt. Gemeint ist dabei die Kaltmiete - nicht die Nebenkosten.

Ist die Frist ohne Ergebnis verstrichen, mindert sie die Miete. Dann hat sie erstmal ihre Kosten wieder rein. Als nächstes soll sie eine andere Wohnung suchen. Wird der Mangel nicht behoben, sollte sie die jetzigen Wohnung fristlos kündigen - jedenfalls sobald sie eine neue Wohnung hat.

Bevor man eine Wohnung mietet, besichtigt man diese doch und wenn sie die Wohnung ohne Heizung gemietet hat, braucht der Vermieter auch nicht für eine Heizung sorgen, dann ist es ihre Sache. Logischerweise kann sie auch keine Mietminderung vornehmen da es kein Mangel ist.

...ich verstehe aber die Frau auch als Mutter nicht, wie kann sie ihren Kindern gegenüber so nachlässig sein und eine Wohnung ohne Heizung mieten.

Das seh ich ganz anders, eine Wohnung, die nicht beheizbar ist..... ist nicht in einem gebrauchsfähigen Zustand und daher kann die Mieterin also auch 100% Miete mindern. Ich gehe mal davon aus, dass der VM die Heizung einbauen wollte bis zur Heizperiode, sonst hätte er die Wohnung wohl nicht vermietet.

@angy2001

Das schreibt die Fragestellerin leider nicht, ich nehme aber an, wenn eine Heizung "geplant" gewesen wäre, hätte sie es geschrieben.

@angy2001

Der Zustan d war ja bereits so, als sie eingezogen ist. Dann hätte sie den Vermieter schadensersatzpflichtig machen müssen. Ihr Möbel einlagern und selbst ins Hotel ziehen.