6-8 Monate Auszeit nehmen - Was tun. Job kündigen - Kündigen lassen - Arbeitslos melden - Arbeitslosengeld beanspruchen, ...?

4 Antworten

Wenn du ohne Grund kündigst, bekommst du erstmal eine Sperre. Auszeiten kann man doch als Sabbatjahr vereinbaren. Dafür gibts sogar Finanzierungsmodelle. Das ist ja "Privatspaß"

Beatnuts 
Fragesteller
 13.11.2015, 13:49

Für die meisten Sabaticals muss man zuvor eine Vorlauf- beziehungsweise „Anspar“-Zeit vereinbaren. Das ist bei mir nicht der Fall. Daher sehe ich da keine Möglichkeit. Auch das ich meinen Job nachher weiter dort ausüben möchte liegt ca. 5 % Wahrscheinlichkeit.

Wie sieht denn so eine Sperre aus?

frodobeutlin100  13.11.2015, 17:17
@Beatnuts

Sperre = 3 Monate kein Geld .....

Wer Arbeitslosengeld bezieht muss auch willens und in der Lage sein unverzüglich einem Jobangebot nachzukommen ... eine "Auszeit" wird von der Agentur für Arbeit nicht finanziert ...

im Übrigen wirst Du sowieso eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen - weil die Arbeit ohne wichtigen Grund aufgegeben wurde ...

also ist der richtige Weg sparen, damit man die Auszeit finanzieren kann (Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Miete, etc.)

oder mal den Arbeitgeber fragen, ob man unbezahlten Urlaub bekommt ..


Arbeitslosengeld kannst du vergessen in der Zeit. Dafür müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.... und ist bei deinem Vorhaben nicht der Fall. Also hast du entwedder genug gespart oder aber du musst unterwegs irgendwie jobben.

Meine Schwester macht das so, 1 Jahr arbeiten und Geld sparen, 1 Jahr ins Ausland, Work and traval... Dann kommt sie wieder... Dann ca. 1 Jahr Arbeitslosengeld nehmen und chillen... Dann das ganze wieder von vorne... Sollte ich auch mal machen :)

Beatnuts 
Fragesteller
 13.11.2015, 13:51

Hallo Florian, hört sich spannend an. Das heißt sie meldet sich dann garnicht mehr arbeitslos bzw. beantragt keine Leistungen und lebt nur von dem gesparten? Hat sie keine Wohnung? 

LG Manuel

Florian1989  13.11.2015, 13:54

Doch die Vermietet die unter... Sie geht zum Amt und sagt, dass sie ab dann und dann nicht mehr im Land ist und erst in einem Jahr wieder kommt, dann meldet sie sich beim Einwohnermeldeamt ab...

verreisterNutzer  13.11.2015, 14:17
@Florian1989

Diese Vorhensweise muss man sich allerdings leisten können, d.h. sich der späteren Nachteile, z.B. bei den Lücken im Rentenversicherungskonto, bewusst sein.

Philosophisch (lebenskünstlerisch) gesehen, eine tolle Sache... :))

Florian1989  13.11.2015, 14:53

Wo ein Wille, da ein Weg :)

frodobeutlin100  13.11.2015, 17:17
@Florian1989

das mit dem Arbeitslosengeld kassieren und chillen funktiniert so sicher nicht ... im übrigen hat sie kein Jahr Anspruch, sondern vermutlich nur 9 Monate (wegen der drei Monate Sperrzeit)

Florian1989  13.11.2015, 18:13
@frodobeutlin100

Obs jetzt genau 1 Jahr oder 8/9 Monate sind, gehüpft wie gesprungen... Jedenfalls ist sie jetzt bereits zum 3x im Ausland & wird ab März 2016 wieder enige Monate "Chillen" & eben das abkassieren, was sie auch eingezahlt hat :)