Beschäftigungsverbot in Festanstellung in der Schwangerschaft + Selbstständigkeit weiter?

2 Antworten

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

§ 18 MuSchG "Mutterschutzlohn":

2 Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.

oder den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/121856/.../mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf

Unter 2.2.6. findest du "Entgeltfortzahlung bei mutterschutzbedingtem Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot".

Das MuSchG gilt für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Studentinnen..., nicht aber für Selbstständige.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Super! Danke! Das heißt ich kann trotz meines Beschäftigungsverbotes in der Anstellung weiter nebenher Selbstständig arbeiten ja?

@buntecow

Selbstverständlich!

Bei Selbstständigen greift das MuSchG nicht - sie sind in der Schwangerschaft für sich selbst verantwortlich, unterliegen keiner Aufsichtsbehörde und tragen auch gesundheitliche Risiken selbst.

PS: Ist dein Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit informiert?

Was du selbstständig machst, ist dein eigenes Risiko. Da kannst du am Tag der Geburt noch arbeiten und nächsten Tag wieder