450 € Job und aufstockung

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Wenn Du die Voraussetzungen für den Bezug von ALG 2 erfüllst,bekommst Du auch eine Aufstockung für Deinen 450 € Job gezahlt !!! Ersten 100 € ist ein Grundfreibetrag,von 100 € bis 1000 € kannst Du 20 % ohne Anrechnung behalten und ab 1000 € bis 1200 € ( 1500 € Brutto,bei Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind im eigenen Haushalt,ist nur ein Beispiel ).Du würdest also für Deinen 450 € Job einen Freibetrag von 170 € haben,280 € würden Dir auf Deinen Bedarf angerechnet.

bennoone 
Fragesteller
 01.05.2013, 09:29

ja was würde denn das jobcenter zahlen müssen wenn ich jetz einen 450 € Job annehme ?

isomatte  01.05.2013, 10:06
@bennoone

Das kommt ganz darauf an,was für einen Grundbedarf Du hast !!! Beispiel: Du bist über 25 Jahre,Single und wohnst in einer eigenen Wohnung.Du würdest einen Regelsatz ALG2 von 382 € im Monat haben und dazu kämme dann noch Deine Kosten für die Unterkunft und Heizung.Nehmen wir an Du zahlst 350 € warm Miete im Monat + 382 € Regelsatz = 732 € Grundbedarf im Monat.Wenn Du als von Deinen 450 € Verdienst 170 € Freibetrag hättest und die 280 € werden von Deinem Grundbedarf abgezogen,würdest Du noch 452€ bekommen.Du hättest dann also Deine 450 € Verdienst + 452 € Aufstockung vom Amt =902 € im Monat,wovon Du alle Ausgaben bestreiten müsstest.Bist Du natürlich jünger und wohnst noch bei den Eltern oder hast Freund / Freundin,sieht das schon wieder ganz anders aus.Such Dir im Netz einen ALG 2 Rechner,da kannst Du Deine zutreffenden Daten eingeben und Dir den Anspruch kostenlos berechnen lassen.

isomatte  26.07.2013, 12:23
@bennoone

Hatte ich aber schon geschrieben,bei 450 € stehen dir 170 € Freibetrag zu !!! 280 € werden auf deinen Bedarf angerechnet.Das bedeutet,von deiner bisherig gezahlten Leistung durch das Jobcenter,werden diese 280 € anrechenbares Einkommen abgezogen,du hättest also insgesamt diese 170 € mehr im Monat,denn von deinem Einkommen kann dir das Jobcenter ja nichts abziehen,das bekommst du ja vom Arbeitgeber gezahlt.

dir wird was abgezogen.

Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2013) 382 Euro um 280 Euro auf 102 Euro gemindert würde.

http://www.hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html

Das kommt auf deine "Verhältnisse" an. Wenn du auf dem Konto noch 20000 Euro liegen hast, kriegst du keinen Cent.

Nur als Beispiel. Das musst du beim Jobcenter prüfen.

Ja,wird aufgestockt...