Beim Jobcenter U25 und nebenbei 450€ Job möglich?

3 Antworten

Es muss nur vor Beschäftigungsaufnahme mitgeteilt werden und du musst deine Einkommen jeden Monat nachweisen,wenn sie nicht gleich sind,dass machst du dann mit einer Einkommensbescheinigung vom AG - ( Arbeitgeber ) und einem Kontoauszug ( Zuflussprinzip ) auf dem der Eingang des Einkommens ersichtlich ist !

Du bekommst dann deinen Verdienst von deinem AG - und dein anrechenbares Einkommen wird dir dann von deinen Leistungen abgezogen.

Dir stehen dann vom Bruttoeinkommen zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen,also von dem was du aufs Konto bekommst und das ergibt dann dein anrechenbares Nettoeinkommen.

Dazu könnten dann noch sonstige Einkommen wie Kindergeld kommen und das ergibt dann das gesamte anrechenbare Einkommen und das wird dann auf deine Leistungen angerechnet und gekürzt.

Bei 450 € Brutto wie Netto hättest du also 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 20 % Freibetrag,also noch mal 70 € dazu,du hättest dann insgesamt 170 € Freibetrag.

Von den 450 € würden dann die 170 € theoretisch abgezogen,es blieben dann 280 € anrechenbares Einkommen und das würde von deinen Leistungen abgezogen.

Egal, wie alt man ist - man kann immer arbeiten, auch wenn man ALG II bezieht. Der Verdienst wird angerechnet, wobei 100 Euro Freibetrag gelten plus 20 % vom 100 Euro übersteigenden Betrag. Änderungen müssen nur immer dem Jobcenter mitgeteilt werden.

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