4000€ Gewonnen in Sportwetten?

6 Antworten

Voll als Einkommen angerechnet. Wenn dadurch (was wahrscheinlich ist) der Anspruch auf 0 geht ... wird das auf mehrere Monate verteilt. (6 oder so glaub?)

Da dürfte nix mehr übrig bleiben, wenn du bei den Eltern im Haushalt wohnst, da du dann mit denen ne BG bildest.

Leute die illegal und unerkannt bleiben wollen machen so Lotto, etc. mit Schein in der Filiale (nicht online) - wo es bei kleinen Beträgen bar ausgezahlt wird (kann keiner prüfen). Bei dicken Beträgen mit Millionen ist egal - braucht man eh keine Leistungen mehr. Bei mittelgroßen Beträgen könnte man an nen Bekannten dem man vertraut (oder Familienmitglied) der nich von Alg 2 lebt - auszahlen lassen (sein Konto angeben). Und er gibt einem bar under der Hand was.

Aber wenn du mit dem Geld prahlst könnten Nachbarn die böswillig sind es melden trotzdem. (Dann aber noch immer schwer nachweisbar sofern nich aufm eigenen Konto.)

Ich rate aber von jeglichem Versuch zum Betrug ab - das waren nur theoretische Möglichkeiten die sich manch einer stellen könnte.

Mermiflow 
Fragesteller
 09.08.2020, 20:45

Wie würdest du es an meiner Stelle auszahlen lassen

Regina3  09.08.2020, 23:11
@Mermiflow

Klar. Aber eben korrekt angeben!

Reines Glücksspiel, darunter fallen auch Sportwetten und bilden kein Einkommen im Sinne des Gesetzes. Deine Gewinne sind kein Einkommen ansich, aber du musst wettsteuer bezahlen. Erst wenn du Berufsspieler bist, bist du gezwungen ein Gewerbe anzumelden.

Richi008  09.08.2020, 21:09

Anzumerken wäre noch das der Gewinn dem Jobcenter mitgeteilt werden muss.

JZJZ123  09.08.2020, 21:22
@Richi008

das ist auch richtig das muss man

immer

SGB2 = ALGII???

Wenn Du nicht mehr daheim wohnst/gemeldet bist, sollte das gehen. Sonst seid Ihr vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft und da denke ich, du musst es angeben.

Hallo Mermiflow,

erstmal Glückwunsch zu deinem Gewinn.

kann ich das jetzt einfach so auszahlen lassen ohne probleme?

Nein.

sobald das Geld auf deinem Konto ankommt , zählt es als Einkommen.

Dieses Einkommen muss dem Jobcenter mitgeteilt werden.

LG!

Du kannst es dir ohne Probleme auszahlen lassen,

dann kann eure Bedarfsgemeinschaft ohne SGB2 Bezüge leben bis der Gewinn verbraucht ist.

Danach können ggf. die SGB2 Bezüge wieder aufleben.