§29 BtmG Eingestellt -> Führerscheinzentrale?

2 Antworten

Hallo hammerfettbombe

hat das wirklich dein Anwalt gesagt?

dann muss dir aber Konsum, Besitz oder Handel nachgewiesen worden sein.

den das Gesetz sagt folgendes:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

nur weil dich jemand reinreiten wollte ist kein Grund für die Fsst dir ein äG aufzubrummen.

wenn du zugegeben hast ein Konsument zu sein sieht das dann wieder anders aus

hammerfettbombe 
Fragesteller
 21.11.2014, 03:10

Danke für die Antwort.

Das ganze ist jetzt fast ein Jahr her. Habe seitdem nichts angerührt weil ich mir nicht sicher bin mit der FSST. Laut meinem Anwalt ging ein Brief an die raus, ja.

Ich habe blöderweise mal im Mai 2012 bei einer Kontrolle angegeben, dass ich, wenn auch sehr selten, mal etwas rauche.

Habe immer noch angst vor einem Brief

Woher soll den ein Bekannter wissen das du angeklagt wurdest, noch vor dir!?

Erzähl doch am besten mal was vorgefallen ist. Hat man bei dir Cannabis gefunden? Oder wurde Konsum nachgewiesen? Bist du zu dem Zeitpunkt Auto gefahren? Wie lange hast du deinen Führerschein schon?

Aber ja, generell musst du jetzt mit Post von der Führerscheinstelle rechnen. Aber mit mehr Infos, könnte man dir auch mehr sagen.

ginatilan  03.02.2014, 11:17

Woher soll den ein Bekannter wissen das du angeklagt wurdest,

wo steht denn, dass der Bekannte es weiß?

. Hat man bei dir Cannabis gefunden? Oder wurde Konsum nachgewiesen? Bist du zu dem Zeitpunkt Auto gefahren?

er wurde nur " nach einer Aussage eines Bekannten" verklagt

Wie lange hast du deinen Führerschein schon?

das ist irrelevant

Aber ja, generell musst du jetzt mit Post von der Führerscheinstelle rechnen

Blödsinn

dann kann ich ja jeden, den ich nicht leiden kann, der Fsst melden das er Drogen konsumiert.