Eingestelltes ermittlungsverfahren Paragraph 170 StPO Vergehen: Paragraph 29 BtMG

3 Antworten

Meine Frage an euch ist jetzt ist die ganze sache jetzt endgültig vorbei?

Nicht wenn du eine Fahrerlaubnis hast...

Bekomme ich noch was von der Staatsanwaltschaft etc.

Da wird wohl mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit noch was von der Führerscheinstelle kommen, denn die Polizei hat nach § 2 Abs. 12 StVG

Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Auch wenn du an dem Tag nicht selbst gefahren bist, wird eine entsprechende Mitteilung angefertigt werden.

stehen bei mir jetzt noch bluttest urintests ab die ich abgeben MUSS? oder Geldstrafe ?

Da dein Strafverfahren eingestellt wurde, hast du in der Sache auch keine Geldstrafe mehr zu erwarten. Allerdings wird die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anfordern, um zu überprüfen, ob du in der Lage bist, Kiffen und Fahren voneinander zu trennen. Ein solches Gutachten kostet ca. 300 Euro. Legst du es nicht vor, wird die Behörde sofort auf die Nichteignung schließen und deine Fahrerlaubnis entziehen.

Daher eine Bitte in deinem Interesse: Sofort mit dem Kiffen aufhören! Denn ein ärztliches Gutachten verlangt zwei Abstinenznachweise.

TUT MIR LEID, ich habe vergessen zu erwähnen das ich keinen führerschein mehr habe da ich fahrerflucht begangen habe und er mir entzogen wurde bevor der erwähnte brief kam. Also kommt noch was von der Führerscheinstelle oder noch Ärtztliche gutachten auf mich zu usw? Den führerschein hab ich NICHT MEHR!

@CristianoR777

Dann erwartet dich derzeit von der Führerscheinstelle nichts. Es könnte nur unbequem werden, wenn du mal deine Fahrerlaubnis neu beantragen willst. Dann wird dich ziemlich sicher eine medizinisch-psychologische Untersuchung erwarten, wahrscheinlich sogar mit zweifacher Fragestellung. Einerseits wegen deiner Unfallflucht, andererseits wegen deines Drogenkonsums. Die Kosten dafür liegen bei 728,28 Euro. Dann wäre es aber nicht falsch, wenn du einen MPU-Vorbereitungskurs besuchen würdest, denn ohne Hilfe ist so eine MPU fast nicht machbar.

Grundsätzlich kannst du nun natürlich weiterkiffen, wenn du so schnell nicht auf einen Führerschein angewiesen bist. Solltest du aber doch feststellen, dass du gern wieder einen hättest, musst du vorsorgen. Als Orientierung: Das Cannabis-Abbauprodukt THC-COOH ist bis zu drei Monate nach dem letzten Joint im Blut oder Urin nachweisbar. So viel Zeit solltest du also mindestens abwarten, bevor du deinen Antrag auf Neuerteilung stellst.

Wenn das Verfahren eingestellt ist, dann ist es erledigt und es kommt nichts mehr nach. Es kann aber neu eröffnet werden, wenn Du nochmal erwischt wirst. Am besten lässt Du diesen Mist, Drogen bringen nur Probleme.

dann ist es erledigt und es kommt nichts mehr nach.

Auf strafrechtlicher Seite nicht mehr, aber auf verwaltungsrechtlicher Seite dafür umso mehr, weil er eine Fahrerlaubnis hat...

Es kann aber neu eröffnet werden, wenn Du nochmal erwischt wirst.

Das ist dann aber ein neues Verfahren, denn das alte wurde ja unwiderruflich eingestellt. Und dass bei einer neuen Straftat auch ein neues Verfahren eröffnet wird, versteht sich ja von selbst.

Am besten lässt Du diesen Mist, Drogen bringen nur Probleme.

Da gebe ich dir Recht! :-)

@adk710

TUT MIR LEID, ich habe vergessen zu erwähnen das ich keinen führerschein mehr habe da ich fahrerflucht begangen habe und er mir entzogen wurde bevor der erwähnte brief kam. Also kommt noch was von der Führerscheinstelle oder noch Ärtztliche gutachten auf mich zu usw? Den führerschein hab ich NICHT MEHR!

TUT MIR LEID, ich habe vergessen zu erwähnen das ich keinen führerschein mehr habe da ich fahrerflucht begangen habe und er mir entzogen wurde bevor der erwähnte brief kam. Also kommt noch was von der Führerscheinstelle oder noch Ärtztliche gutachten auf mich zu usw? Den führerschein hab ich NICHT MEHR!