Sind 24-Stunden-Übungen mit Minderjährigen nach dem Jugendschutzgesetz zulässig?

4 Antworten

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Nach § 1 Geltungsbereich JArbSchG gilt das Gesetz für die HiOrgs nicht. Gleichwohl gibt GUV-V A1 in Anlage 1 die Möglichkeit die geltenden Arbeitsschutzregeln anzuwenden.

www.jugendfeuerwehr-bw.de hat dazu mal geschreiben:

Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen. Weiter zeigt § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz auf, was grundsätzlich zu beachten ist. Danach dürfen Jugendliche unter anderem nicht beschäftigt werden
mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können

Eine rechtssichere Auskunft bekommst du sicher beim Landesvorstand der HiOrg bzw. der Jugendorganisation.

Wichtig ist das die ganze Aktion auf das Leistungsvermögen der Jugendlichen abgestimmt ist. Zweckmäßig ist auch die Eltern auf einer Infoveranstaltung in die Projekte einweisen, reicht auch einmal jährlich. So wissen sie was sie mit ihrer Unterschrift für 24h-Dienste, Jugendzeltlager oder Ausfahrten unterschreiben. Auch Pfadfinder machen mal eine Nachtwanderung, da kräht kein Hahn danach. Nur eben nicht überfordern und ausreichend Erholungsphasen einplanen. Auch eine HiOrg oder BF ist nicht 24h im Einsatz.

Hallo! Mir fehlt hier einfach Information um welche Art von Übungen es sich handelt, welche Ziele diese verfolgen und wo Du da im Spiel bist. Du hast die Frage leide so gestellt dass sie nur Insider verstehen können. 

Handelt es sich nicht um Arbeit sondern freiwillige Freizeitgestaltung so sehe ich die Verantwortung einfach bei den Eltern. 

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.

Was ist denn HIORG? Hilfsorganisation und da bist Du als Arbeitnehmer angestellt?

Wenn nicht, dann gilt das Arbeitsschutzgesetz für dich selbstverständlich nicht.

Einfach nur als Mitglied einer solchen Organisation gilt das ASG nicht.

Die Anlage 1 zur GUV-V A 1 erwähnt explizit die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und legt fest, daß die Aufzählung in der Anlage 1 nicht abschließend ist.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist unzweifelhaft eine staatliche Arbeitsschutzvorschrift und als solche beansprucht es volle Geltung.
Der Anwendungsbereich ist nach der GUV-V A1 auch für solche Personen eröffent, die keine Arbeitnehmer sind, aber unter den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Damit ist der Anwendungsbereich wohl eröffnet.

Moin,

Die FUK-Niedersachsen hat hier mal Stellung bezogen: http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=330&type=1

Wie JFs so etwas in NDS durchführen können? Sie lassen nachts die Kinder durchschlafen und führen Übungen ohne Hektik und Druck durch.