§23 Weitere Vereinbarungen Mietvertrag

2 Antworten

Den Gutachter muß sicherlich er bezahlen, weil er die Qualität des Anstrichs nicht beurteilen kann.

Da er Dir sogar die herstellergebundene Farbe Alpinaweiß vorschrieben hat, könnte es sein, dass diese Klausel in Gänze unwirksam ist. Aber hierzu bräuchtest Du juristischen Rat, den Du Dir dann evtl. neben den Farbkosten ersetzen lassen kannst.

Schon der bloße Hinweis auf die (unwirksame) Schönheitsreparaturenklausel führte unlängst zum Ersatz der juristischen Beratungskosten des Mieters.

Siehe auch: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Schoenheitsreparaturen-2007.pdf

Würde es sich hier um eine reine Formularklausel handeln, wäre diese lt. Rechtsprechung unwirksam. Du hast aber eine Individualvereinbarung getroffen, die damit wirksam ist. Du hast sie richtigerweise erfüllt. Es dürfen an die Qualität aber keine übertriebenen Ansprüche gestellt werden. Eine mittlere Güte ist ausreichend. Wenn der Vermieter übertreibt und einen Gutachter bestellt, muss er ihn selbst bezahlen. Vor Gericht würde dieses private Gutachten sowieso nicht gelten. Mache ausreichend Fotos und suche Zeugen, hebe die Quittungen auf. All das sind Beweise für einen Rechtsstreit.