GILT ein Hauptmietvertrag für den Untermieter?

5 Antworten

Erst mal: wie falsch kann man streichen, damit das 500 Euro rechtfertigt???Zumal du NICHT die Pflicht hast, das professionell erledigen zu lassen. Du darfst es selbst machen: https://kautionsfrei.de/blog/5-m%C3%A4ngel-die-eigent%C3%BCmer-bei-der-wohnungs%C3%BCbergabe-hinnehmen-m%C3%BCssen

Du hast unterschrieben, dass du die Regelungen im Hauptmietvertrag als deine anerkennst, somit musst du dich daran auch halten. Klar: Voraussetzung ist, dass diese überhaupt wirksam sind. Nach dieser merkwürdigen Rechnung würde ich da ganz genau hinschauen.

Dazu kommt: wenn der Vermieter am Zustand der Wohnung beim Auszug etwas zu bemängeln hat, muss er dir eine Frist setzen und dich zur Erledigung auffordern.Dagegen kannst du gerichtlich vorgehen oder das erledigen. Er kann aber nicht einfach Mängel feststellen, beseitigen lassen und dir eine Rechnung schicken.

Alles Gute!

Ein Vertrag gilt für die beiden Vertragspartner. Der Untermieter hat einen Vertrag mit dem Hauptmieter und nicht dem Vermieter des Hauptmieters. Das bedeutet m. E., dass der Untermieter des Hauptmieters gegenüber dessen Vermieter in keinem Vertragsverhältnis steht. Demzufolge kann der V. des HM dem Untermieter des HM keine Schadenersatzforderungen geltend machen.

Grundsätzlich wäre zu schauen, ob überhaupt im MV des UM in seinem MV wirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen vereinbart sind.

Dir war der Inhalt des Hauptmietvertrages, somit auch die Klauseln zu Schönheitsreparaturen und wie die Mietsache bei Mietende zurück zu geben ist, bekannt.

Wäre zu prüfen ob diese Klauseln wirksam sind.

Ohne die genauen Formulierungen zu kennen kann man das aber nicht beurteilen.

Aber angenommen sie wären wirksam und Du verpflichtet bei Mietende zu streichen, hast dies aber nicht fachgerecht gemacht, kann Dein Vermieter Schadensersatz von Dir verlangen.

Allerdings hätte er Dich zunächst auffordern müssen Nachzubessern. Einfach so eine Rechnung schicken geht nicht.

Du bist nur für Deine Mietsache, also den Teil der Wohnung den Du gemietet hast, zuständig, nicht für die gesamte Wohnung.

Das Mietrecht kennt keinen Unterschied zwischen Mieter und Untermieter. Da gibt es nur Mieter. Sofern dir der Inhalt des Mietvertrages des Hauptmieters bekannt ist, und das ist er durch Aushändigung einer Kopie, gilt dieser auch für dich. Rein theoretisch hätte der Hauptmieter auch den gleichen Mietvertrag nehmen können und mit dir abschließen können. Dafür war er vermutlich zu bequem.  Allerdings bist du ausschließlich deinem Vermieter (Hauptmieter) gegenüber verpflichtet, nicht gegenüber dem Eigentümer. Denn der ist nicht dein Vertragspartner.

Worum geht es dir genau? Dann könnte man darauf besser eingehen. Auch wenn diverse Klauseln aus dem Hauptmietvertrag für dich gelten, sind das sicherlich nicht alle.

Ja, wenn das da so steht und Du das unterschrieben hast, gilt der Hauptmietvertrag.  Deshalb sollte man immer alles lesen, was man unterschreibt.

Ich finde das zu schwammig formuliert :) deshalb würde ich nein sagen ... Kp 

@Yazzblog

Da ist gar nichts schwammig formuliert,  das ist ganz normal, so wie in Verträgen eben formuliert wird.