2 Hauptmieter, Besuch verbieten?

4 Antworten

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Nein, das Recht hast du nicht. Du kannst ihm nur untersagen, in das Zimmer zu gehen, dass du jetzt allein nutzt - falls das der Fall sein sollte. Wenn nicht, dann solltet ihr das so schnell wie möglich so umräumen.

angy2001  22.05.2012, 17:39

....

xDarKyx 
Fragesteller
 22.05.2012, 17:41

Ok danke für die Auskunft.

angy2001  22.05.2012, 20:35
@xDarKyx

gern geschehen.

In Deinem Zimmer hat er nichts zu Suchen,aber in die Wohnung musst Du ihn leider lassen . Das beste für Dich wäre,Auszuziehen !!! ( Ich würde an Deiner Stelle Ausrasten und bevor das soweit kommen würde,wäre ich weg )

xDarKyx 
Fragesteller
 22.05.2012, 18:52

Ausziehen ist gut gesagt. Wohnung hab ich schon komm aber erst ab dem 31.05 rein und die Wohnungsgenossenschaft lässt nicht mit sich reden. Ist halt aktuell Rosenkrieg ausgebrochen deswegen die Frage.

Da ihr beide Hauptmieter seid, habt ihr auch beide dieselben Rechte. Jeder von Euch kann Besucher mitbringen ohne den jeweils anderen zu fragen oder zu informieren. Aber der Besuch sollte sich in dem Zimmer des jeweils Bekannten aufhalten. Also, in Deinem Bereich hat natürlich niemand etwas zu suchen, der nicht Dein Bekannter ist. Bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen muss man einen Kompromiss finden. Natürlich darf ein Besucher auch mal die Toilette benutzen. Aber z.B. das Bad ewig zu blockieren, die Wäsche zu waschen, die Küche in Beschlag nehmen etc. wäre nicht in Ordnung. Was gar nicht geht: Der Neue darf nicht bei "Euch" einziehen!

Nein, das Recht hast Du nicht. Nur in Deinen eigenen vier Wänden hat er nichts zu suchen.

xDarKyx 
Fragesteller
 22.05.2012, 17:34

Im Grunde genommen sind es meine eigenen 4 Wände da ich als Hauptmieter im Mietvertrag stehe. Wenn ich als Untermieter drin stehen würde wäre mir klar das ich ihm dann nur den Zutritt zu meinem persönlichen Zimmer verwehren könnte aber es ist ja im Grunde genommen keine Wohngemeinschaft.

Uschi2011  22.05.2012, 17:45
@xDarKyx

Du hast oben geschrieben, dass ihr 2 Hauptmieter seid. Was denn nun?

Ich habe zusammen mit meiner Freundin ein Mietvertrag unterschrieben und sind beide als Hauptmieter eingetragen

xDarKyx 
Fragesteller
 22.05.2012, 18:53
@Uschi2011

Ist schon richtig so wie es oben steht, wir sind beide als Hauptmieter eingetragen.