§14b kinderbetreuungszuschlag bei Sozialleistungen anrechnungsfrei - auch bei Unterhaltsleistungen?

1 Antwort

Ich fürchte, das wird so nichts.

Das Studierendenwerk leisten den (kompletten) Bedarf, da gibt es doch nichts obendrauf von den Eltern.

Oder geht es um das Kind?

Dann würde ich die Damen und Herren vom Diakonischen Werk einbinden. Die kennen sich doch aus und helfen gerne. Auch das Jugendamt ist doch rechtssicher.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung