1. Strophe "Lied der Deutschen" verboten?
Da wir in Geschichte z.Z. die Zeit des Nationalsozialismus behandeln und uns heute eine Tonaufnahme über den H*tler-Putsch vorgespielt wurde, bei der auch besagte 1. Strophe vorkam, jedoch in ungefähr der Mitte angehalten wurde, schweifte auf Ende der Stunde das Thema auf das "Lied der Deutschen" ab. Unsere Lehrerin, die nebenbei auch Sozialkunde unterrichtet, sagte uns, das Lied wäre zu diesem Zeitpunkt abgebrochen worden, weil die 1. Strophe verboten sei.
Da ich jedoch vor einiger Zeit im Fernseh einen Bericht gesehen habe, in dem behauptet wurde, es sei legal, diese Strophe zu singen, und dies auch gelesen habe (fragt mich nicht wo :D), sagte ich ihr, dass es meiner Meinung nach erlaubt sei, diese Strophe öffentlich zu singen und sie keineswegs verboten sei.
Sie sagte jedoch, sie sei Sozialkundelehrerin und wisse, dass die 1. Strophe des Liedes ganz sicher verboten sei. Daraufhin habe ich mich im Internet etwas umgeschaut und folgende Seite gefunden: http://www.ipicture.de/nationalhymne/urteil-deutschlandlied.html . Laut dieses Beschlusses ist es ja erlaubt, das ganze Lied zu singen.
Meine Frage nun: Ist dieses Urteil (noch) aktuell oder hat meine Lehrerin recht (also gab es zwischenzeitlich eine Gesetzänderung oder so etwas?)?
9 Antworten
dein eingestelltes Urteil ist logischerweise auch weiterhin aktuell.
Es gab auch keine Gesetzesänderung.
Deine Sozialkundelehrerin möge sich doch mal bei Gelegenheit u.a. hier nachlesen; http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied - dort steht folgendes:
Das Singen des Deutschlandlieds wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zwar von den Alliierten kurzzeitig verboten, doch das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe stellt keine strafbare oder verbotene Handlung dar;[13]
[13] führt zu dem von dir eingestellten Urteil des AG Lüneburg
Danke dir @chamallow für den „Stern“ – sei bitte aber sehr behutsam und bringe deiner Lehrerin ihren Irrtum schonend rüber.
Bei unserer Nationalhymne wird die erste Strophe deswegen nicht mehr gesungen, weil sie nicht mehr stimmt. Als Hoffmann von Fallersleben den Text geschrieben hat (1841), war Deutschland ja noch um einiges größer, als es heute der Fall ist. Die Musik stammt im übrigen von Joseph Haydn, der es als Kaiserlied 1797 komponiert hat.
Hoffmann von Fallersleben hat den Text unter ganz anderen Voraussetzungen geschrieben, da war an der 3. Reich noch gar nicht zu denken.
Hier kannst Du den Text nachlesen und auch etwas über die Entstehung, sowie die Bedeutung der einzelnen Strophen erfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied
Du hast vollkommen recht. Da ist nix verboten.
mal völlig abgesehen von rechtlichen gegebenheiten, finde ich die beschränkung auf die dritte strophe angesichts unserer geschichte und mit rücksicht auf unsere nachbarn völlig in ordnung. soweit mir bekannt ist hätte allerdings der name des dichters öfter mal den tatsächlichen gegebenheiten angepasst werden müssen. so hätte der herr mal zwischendurch "hoffmann von wolfsburg 37" heißen müssen.
Das Singen des Deutschlandlieds wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zwar von den Alliierten kurzzeitig verboten, doch das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe stellt keine strafbare oder verbotene Handlung dar;[13] allerdings spielt beziehungsweise singt man dann auch nicht die deutsche Nationalhymne.[14]
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied