1. Staatsexamen Pharmazie?

2 Antworten

Die Approbationsordnung für Apotheker schreibt (§15 Abs 5):

"Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, können vor Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden."

Du darfst also ein Semester weiterstudieren, auch wenn das erste Staatsexamen noch nicht "vollständig" bestanden ist.

Beste Grüße!

Perfekt, Vielen Dank :)

Du darfst im 5. Semester weiter studieren, auch wenn du das erste Staatsexamen im ersten Anlauf nicht bestehen solltest (was ich natürlich nicht hoffe).

Trotzdem sollte man sich für diesen Fall überlegen, ob man einer solchen Doppelbelastung (Vorbereitung auf das Staatsexamen + Praktika an der Uni + Vorbereitung auf die Klausuren) stand hält. Ich hatte Kommilitonen, die alles auf einmal gemacht haben und leider im zweiten Anlauf weder das Staatsexamen bestanden haben noch die Klausuren des Semesters. Aber darüber kann man immer noch nachdenken, wenn es mal so weit ist.

Viel Glück!