Sozialamt will lebenslanges Wohnrecht kapitalisieren?

Hallo liebe Community,

meine Mutter ist seit zwei Wochen im Heim. Es gibt eine Heimunterdeckung von 1300 € da die Rente meiner Mutter zur Deckung der Heimkosten nicht reicht. Mein Mann ist voll erwerbsgeminderd und bezieht eine winzige Rente. Mein Einkommen ist auch nicht hoch und wir haben noch eine hohe Belastungen auf dem Haus. Unsere Anwältin hat den Elternunterhalt berechnet und wir können leider finanziell nichts zahlen für das Heim. Meine Mutter wird also zum Sozialfall. Nun versucht das Sozialamt das lebenslange Wohnrecht meiner Mutter zu Geld zu machen. Das Sozialamt sprach von der Vermietung der Wohnung meiner Mutter. Das ist aber leider nicht machbar denn es ist ein Einfamilienhaus wo meine Mutter lediglich das Erdgeschoss bewohnt hat und die oberen zwei Etagen nutzen wir selber. Wasser, Heizung, Warmwasser und auch der Strom sind nicht getrennt. Nun hat das Sozialamt die Idee das man das lebenslange Wohnrecht kaitalisieren könnte. Geht das so einfach?

Darf das Sozialamt das Wohnrecht zu Geld machen?

Schulden wir dann dem Sozialamt Geld das wir irgendwann zurück bezahlen müssen falls wir dann irgendwann das Haus verkaufen würden?

Wie errechnet man den Kaitalwert vom lebenslangem Wohnrecht genau?

Was ist, wenn wir das Erdeschoss für uns selber umbauen wollten wegen der Behinderung meines Mannes.

Kann uns jemand diese Fragen verständlich beantworten?

Danke sagt Hannelore

Wohnrecht auf Lebenszeit
Bleibt trotz Abbruch des Hauses das Altenrechtsteilsrecht (Wohnrecht) des Berechtigten in einer anderen Wohnung des Eigentümers unentgeltlich bestehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang der 90er kauften wir (mein Mann und ich) das Grundstück meiner Eltern.

In dem Kaufvertrag wurde auch ein lebenslängliches unentgeltliches Alterrechtsteilsrecht (Wohnrecht auf der Ostseite und Pflege bis zu einen bestimmten Betrag) für meine Eltern vereinbart. Mein Vater verstarb bereits.

Zu dieser Zeit bauten wir auch auf dem Grundstück unser eigenes Haus (Westseite).

Mitte 2000 waren wir gezwungen (zu alte Bausubstanz von 1850), in Absprache mit meiner Mutter, das alte Haus wegzureißen und ein neues zu bauen, in dem sie und unser Sohn eine Wohnung erhalten sollte.

Kurz bevor der erste Stein gesetzt wurde, hatte sie sich entschlossen auf die andere Seite (also in unser Haus auf der Westseite) zu ziehen. Finanziell wurde zum damaligen Zeitpunkt nichts konkret besprochen, eine mögliche Miete hatte sie angedeutet. Eine Entschädigung für die enthaltene Innenausstattung (bewegliche Dinge) habe ich erhalten.

Nun nachdem die „neue“ Wohnung viele Jahre abgewohnt wird, und bald wieder Renovierungskosten (Fenster) anstehen, fragen wir uns, ob es sein kann, dass Sie weiterhin ein unentgeltlich Wohnrecht hat, auch wenn von uns alles auf dem Grundstück und das Grundstück selbst auch zu einem korrekten Betrag bezahlt wurde?

Vielleicht waren wir zu blauäugig? Aber wer weiß schon, wie es sich Jahrzehnte später entwickelt.

Danke im Voraus

Wohnrecht auf Lebenszeit
Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?

Hallo!

Ich habe ein großes Problem.

Als mein Exmann und ich noch verheiratet waren hat er für die Familie ein Haus gekauft. Die Verträge liefen alle auf ihn und er war als Alleineigentümer im Grundbuch und auch in den Kreditverträgen eingetragen.

2014 hat er mir das Haus überschrieben und sich verbindlich für die Zweizimmerwohnung im Anbau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Mittlerweile bin ich dort weggezogen und hatte das Haupthaus jetzt schon inzwischen zweimal vermietet gehabt aber leider jedesmal Pech mit den Mietern.

Jetzt war ich wieder dort mein Exmann war nicht da und ich habe heimlich seine Wohnung betreten, da ich ja einen Zweitschlüssel habe. Ich dachte mich hauts rückwärts wieder raus. Eine richtige Messi Wohnung, dort liegen Klamotten überall verstreut, leere Bierflaschen und Verpackungen vor den Bierflaschen, Geschirr Pfannen Töpfe nicht abgespült einfach irgendwo stehen lassen, aus dem Kühlschrank wuchern schon die Zwiebeln raus, die Wohnung stinkt erbärmlich. Lebensmittel, schimmelige stehen überall rum. Die Rollos sind alle zu, es wird nicht gelüftet, er ist wochenlang unterwegs.

Im Übrigen hat er auch seit 2 Jahren keine Nebenkosten an mich bezahlt. Ich würde das Haus gerne verkaufen wie, da ich viel zu weit weg wohne und auch gar nicht die finanziellen Mittel habe es weiterhin zu vermieten und instand zu halten. Aber er besteht weiterhin auf sein wohnrecht und somit ist das Haus quasi fast unverkäuflich, denn wer kauft schon ein Haus wo einer ein Wohnrecht auf eine Wohnung drauf hat? Niemand.

Ich habe ihm den Vorschlag gemacht das Haus zu verkaufen natürlich muss er aufs Wohnrecht verzichten, dann geht erstmal das an die Bank was die Bank noch bekommt und den Rest habe ich gesagt würden wir teilen jeder die Hälfte. Und ich weiß dass er in extremen finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Und jetzt eben meine Frage kann ich ihm irgendwie das Wohnrecht entziehen lassen bzw eventuell sogar entmündigen? Er macht ja nicht mal Briefe und dergleichen auf, die Polizei stand auch schon des öfteren auf dem Grundstück und hat ihn gesucht. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll.

Ach ja es wäre noch zu erwähnen dass wir mittlerweile seit zwei Jahren geschieden sind.

Für hilfreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar.

LG

Immobilien, Wohnrecht auf Lebenszeit
Haus zurückschenken um Baukindergeld beantragen zu können?

Hallo alle zusammen

Zum Sachverhalt:

Meine Eltern haben ihren Kindern Geldgeschenke gemacht und mir Ihre Immobilie überschrieben/geschenkt im November 2017.

In dem Haus wohnen Aktuell meine Eltern (79,70) mit Wohnrecht im EG und wir (Meine Schwangere Frau 33 unsere 2 bereits gebohrenen Kinder 6,4 und Ich 34) im OG. Nun wollen wir Anfang 2019 Bauen. Ein Haus mit einer Einliegerwohnung.

Nun sind die Richtlinien für das Baukindergeld erschienen und dort steht das man bei Neukauf oder Neubau bei der Baugenehmigung kein weiteren Immobilieneigentum besitzen darf.

Nun besitzt unser Haushalt zwar eine Wohnimmobilie aber mit eingetragenem Wohnrecht. Die Immobilie kann zurückgefordert werden wenn meine Eltern in Notlage kommen in den nächsten 10 Jahren.

Wert der Immobilie im Vertrag steht 250.000 €

Wieso ich das Unfair finde:- Wir haben bei Bauantrag eine Immobilie die wir auch erst in 2 oder 10 Jahren bekommen hätten da wir nicht viel von haben wegen dem Wohnrecht.- Andere bekommen zB 1 Tag nach Bauantrag auch Immobilie geschenkt und dazu auch noch das Baukindergeld. Stichtag in unserem Fall ist nur der Tag wo der Bauantrag genehmigt wurde.

Meine Fragen:

  1. Was können wir tun das Ich nicht mehr (mindestens 1 Tag) im Grundbuch stehe?Haus wieder an Eltern schenken oder an Eltern für geringe Summe verkaufen?
  2. Wieviel Schenkungssteuer müssten wir zahlen wenn ich das Haus zurückschenke und später (nach 2 Monaten wieder zurück geschenkt bekomme) Eltern haben 40.000 und ich 800.000 € Freibetrag?
  3. Wenn ich das Haus an meine Eltern für 150.000 € verkaufe. Müssten sie tatsächlich diese Summe an mich bezahlen? Wer kontrolliert das?
  4. Beim Wert von 250.000 € und Wohnrecht für meine Eltern ist die Immobilie ja weniger Wert? Zurückschenken wäre der Wert weniger? somit weniger Schenkungssteuer?
  5. Gibt es andere Lösungen?

DANKE

erbrecht, Steuern, Wohnrecht auf Lebenszeit