witwenrente aus spanien und deutschland ist das legal?

3 Antworten

Zwischen allen EU Ländern und einigen anderen Länder gelten Sozialversicherungsabkommen.

Für Spanien heißt das, Du kannst Dich mit allen Rentenunterlagen an die deutsche Rentenversicherung wenden und die werden auch dafür sorgen, dass Du auch die Rentenansprüche aus Spanien gewährt bekommst.

Ob es in Spanien nach 7 Jahren Beitragszeit eine Witwenrente gibt, mußt Du bei der spanischen Rentenversicherung erfragen. Allerdings sehe ich keine Probleme gleich 2 Witwenrenten zu kassieren. Die beziehen sich ja immer nur auf den Zeitraum für den eingezahlt wurde. Eine Überschneidung gibt es da nicht. Allerdings gibt es bei der deutschen Witwenrente die Anrechnung anderweitiger Einkünfte:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

Such am besten eine Rentenberatung auf. Nur die können bei diesem komplizierten Thema zuverlässig Auskünfte erteilen.