Wer muss einen neuen Waschmaschinenanschluss bezahlen?
Als wir vor 34 Jahren unsere Wohnung bezogen haben, war unser Bad bereits mit einem Doppelwaschbecken (in den anderen Wohnungen nicht Standard) ausgestattet. Unter diesem Waschbecken befand sich auch ein Waschmaschinenanschluss (auch nicht Standard, da es einen Waschraum gibt). Nun war unter anderem das Eckventil nicht mehr dicht. Wir haben das der Hausverwaltung gemeldet. Diese hat einen Kundendienst beauftragt. Das zweite Eckventil für den Wasserzulauf des Waschbeckens wurde durch die Hausverwaltung beglichen. Für den neu erstellten Waschmaschinenanschluss haben nun wir die Rechnung erhalten.
Muss das nicht auch die Hausverwaltung bezahlen?
Vielen Dank
2 Antworten
Häufig gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel für Reparaturen bis zu einem bestimmten Wert. Wenn das bei euch so ist, kann es daran liegen. Du solltest den MV überprüfen. Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Kosten tragen.
Wenn diese Einrichtung bereits bei Einzug vorhanden war / mit vermietet - verwalter-/vermieterseitig montiert ( oder so seitens derer vom Vormieter übernommen ) so muss dieser Zustand auch während der Vermietdauer betriebsbereit erhalten bleiben.
Also sehe ich keinen Anlass, dass der Mieter dafür jetzt irgendwelche Inszandsetzungskosten bezahlen soll.