Wenn man seine ausrangierte gußeiserne Badewanne mit Pedalen ausrüstet und damit mehrmals über eine rote Blitzampel radelt?
kann man dann auch trotz nicht gegebener StVO Konformität des selbstgebauten Gefährts für seine Rotlichtverstöße so belangt werden als ob man mit dem Fahrrad gefahren wäre?
1 Antwort
Wieder eine der dummdreisten Fragen, die die User nur beschäftigen, deren Sinn aber ausser Frage nur Dummheit beinhaltet. Dem Admin solche Fragen zu melden bringt nichts, denn dann wird man nur getadelt. Ich habe es definitiv schon aufgegeben.