Wbs und amt?

2 Antworten

Selbstverständlich geht es das JC nichts an, wenn Du für Dich einen WBS beantragst.

Du hast freie Wohnwahl. Bist du allerdings vom Amt abhängig und willst den Umzug bezuschust haben, dann muss der Umzug in den Augen des Amtes nötig sein. Zudem, wenn das AMt keinen Grund sieht das du umziehst, muss sie auch eine ggf höhere Miete der neuen Wohnung nicht übernehmen

Beim Amt erkundigen ob du umziehen darfst.

Der WBS ist von dem ganzen vorgang unabhängig.