WBS Schein

3 Antworten

Wo steht denn das mit der Vermögensgrenze?

danke für die Antwort!Dann würde ich ja ohne Grundsicherung nicht mehr auskommen, da meine Rente knapp über 110,-- ausfallen wird.Wohne in Berlin

Erst einmal möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Du bei weiteren Nachfragen bitte die Funktion" kommentieren" unter der Antwort nutzen solltest, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt.

Nun zur Nachfrage: Grundsicherung und WBS sind zwei paar unterschiedliche Schuhe, denn bei der Beantragung von Grundsicherung wird Dein komplettes Vermögen angerechnet und erst, wenn das aufgebraucht ist, kannst Du wieder einen Antrag stellen.

Den Hinweis auf das Schonvermögen findest Du hier:

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?10,1167311

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@Primus

Ja, bin neu, hatte kommentierfunktion noch nicht gesehen.

allen hier noch einen schönen Ostermontag!

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Da der Wohnberechtigungsschein in jedem Bundesland anders berechnet wird, kann ich Dir nur sagen, wie es bei uns in NRW aussieht.

Zu Deinem Ersparten: Erst wenn die Summe von 60.000€  für eine alleinstehende Person überschritten wird, muss dieses Geld zum Einkommen hinzu gerechnet werden.

Wie hoch Euer gemeinsames Einkommen in etwa sein darf, kannst Du aus der folgenden Tabelle entnehmen.

Die Beträge sind mittlerweile wohl etwas höher als dort angegeben, da es Zahlen von 2013 sind, aber zum Orientieren reicht es wohl aus.

http://www.muelheim-ruhr.de/cms/uebersicht_ueber_einkommensgrenzen_und_bruttoeinkommen_in_nrw1.html

vielen Dank, hätte ich mir ja auch denken können, also erst Geld ausgeben , dann Grundsicherung beantragen, dann WBS schein

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