Was darf die Hausverwaltung bei der Wohnungsübergabe verlangen, bzw. ist davon Gesetzeswidrig?

3 Antworten

 und die HV will , daß wir den professionell angebrachten, erlaubten, teuren Sichtschutz ( Loggia- Glas) nicht entfernen.

wenn das dein Eigentum ist, darfst du ihn natürlich mitnehmen, aber du mußt es wieder so herstellen wie es vor dem anbringen des Sichtschutzes aussah, also Löcher schließen, und dementsprechend auch Farbeanstrich oder Putz erneuern.

Ist eine Anwalts- "Vertretung" bei der Übergabe sinnvoll?

es muß nicht unbedingt ein Anwalt sein, aber ein Zeuge ist natürlich zu empfehlen, ich würde auch jeden Raum mind. 6 x fotografieren und ein Übergabeprotokoll ist selbstverständlich.

"Sie , als Leser, erkennen meinen Hintergedanken?"

Nein, leider nicht im Geringsten. Ihr zieht aus, habt aber nicht gekündigt?

Was meinst Du mit 'undatierter' Wohnungsübergabe?

Wer ist Herr XY und was hat der mit der Geschichte zu tun?

Wenn die Hausverwaltung den Sichtschutz gern will (und du ja vermutlich nicht allzu viel damit anfangen kannst in der neuen Bleibe) - dann soll sie mal ein Angebot machen, was sie dafür bezahlt. Dass sie von sich aus keine Zahlung anbietet, ist aber nicht Schikane in meinen Augen.

Trete dem Mieterverein morgen bei uns lasse Dich anwaltlich beraten und ziehe nicht aus .

Vielleicht lässt sich durch einen Mediator die Unstimmigkeiten beseitigen und der Sichtschutz bleibt da wo er ist