Verwaltervertrag verheimlicht?
Hallo Liebe Gemeinde,
Folgendes Problem. Wir haben ein Reihenendhaus mit Gemeinschaftsgrundstück gekauft. 5 Parteien. Alles gut. KAufvertrag beim Notar gemacht ohne Hinweis auf einen Verwaltervertrag des Gemeinschaftsgrundstückes. Kaufsumme wurde punktlich bezahl. Und dann kommt zwei Wochen später der alte Besitzer und übergibt uns einen Ordner und erzählt neben bei das es einen Verwaltervertrag gibt mit monatlichen Losten etc.
Was kann ich hier gegen machen? Arglistige Täuschung? Auch der Notar wußte nichts von einem Verwaltervertrag mit evtl Rücklagen
3 Antworten
kabelich
Ihr habt einen Miteigentumsanteil an einem bestimmten Grundstück und das Sondereigentum an einem bestimmten Reihenhaus erworben.
Es wäre m. E. eure Sache als Käufer gewesen, sich v o r der notariellen Beurkundung kundig zu machen, was in der Gemeinschaftsordnung verankert ist, wie die Verwalterabrechnungen der letzten drei Jahre aussehen und in welcher Höhe sich die Rücklagen bewegen.
Dies ist nicht Aufgabe des Notars; er ist nicht der wirtschafte Vormund der Vertragschließenden.
Zumindest aus dem Wohnungs- und Teileigentums-Grundbuch-Auszug (eine der wichtigsten Vorprüfungsunterlagen) hättet ihr die Rechtsform des Objekts und die sich daraus allgemein ergebenden Pflichten erkennen können.
Ich bin kein Spezialist dabei, aber normalerweise wird in einem notariellen KV versichert, dass der Verkäufer alle Belastungen, Kosten und sogar Reparatur und Wartungsstau angeben muss. Wenn er so etwas also verheimlicht hat, könnte es eine arglistige Täuschung sein. Du könntest evtl. schadenersatz anfordern oder vom Kv zurücktreten...
Na ja, von einer arglistischen Täuschung möchte ich in diesem Fall nicht gleich reden.
Denn so ganz weltfremd ist das nämlich nicht, wenn man in eine Gemeinschaft eintritt, dass es dann auch einen Verwaltervertrag gibt.
Und sorry, wenn ich mir ein Haus kaufe, dann frage ich nicht nur, vielmehr lasse ich mir alle aus der Vergangenheit angefallenen Nebenkosten zeigen.
Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt, selbst wenn Du recht bekommst, nicht ausreichen wird, um den Kauf rückabwickeln zu lassen.
Dir wird man dann vermutlich höchsten eine Schadensersatzsumme zugestehen.
Was sollst Du machen:
Dich mit dem Verkäufer einigen.
ODER
Termin beim Anwalt holen.
Viel Erfolg