Kann eine Eigentumswohnung von jemandem verkauft werden, der eine Generalvollmacht des Eigentümers hat?

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Ob sie zum Verkauf der Wohnung berechtigt ist, ist für dich erstmal unerheblich. Möchte sie gegenüber dir Rechte geltend machen die deinem Vermieter zustehen, wie zB eine Besichtigung in deiner Wohnung durchzuführen, kannst du dir selbstverständlich die Vollmacht dafür zeigen lassen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre bevollmächtigt.


Ich würde Kaufinteressenten max. nach schriftlicher Ab-/Rücksprache mit dem Vermieter / Eigentümer in die Wohnung lassen.