Kann eine Eigentumswohnung von jemandem verkauft werden, der eine Generalvollmacht des Eigentümers hat?
Meine Mietwohnung soll verkauft werden. Der Vermieter, der auch alleiniger Eigentümer ist, will nicht verkaufen, jedoch seine Lebensgefährtin, die behauptet sie hätte eine Generalvollmacht.
Muss ich den Immobilienmakler mit Kaufinteressenten in die Wohnung lassen und habe ich das Recht vorher die Generalvollmacht einzusehen?
2 Antworten
Ob sie zum Verkauf der Wohnung berechtigt ist, ist für dich erstmal unerheblich. Möchte sie gegenüber dir Rechte geltend machen die deinem Vermieter zustehen, wie zB eine Besichtigung in deiner Wohnung durchzuführen, kannst du dir selbstverständlich die Vollmacht dafür zeigen lassen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre bevollmächtigt.
Ich würde Kaufinteressenten max. nach schriftlicher Ab-/Rücksprache mit dem Vermieter / Eigentümer in die Wohnung lassen.