Schule und Hausrecht?


28.06.2023, 15:00

Und was spielt das Persönlichkeitsrecht dabei?

1 Antwort

Deshalb haben wir stellvertretend beim Schulministerium NRW nachgefragt, wie viel Einfluss die Schule auf die Kleidung seiner Schülerinnen und Schüler nehmen dürfe. Aus dem Schulministerium hieß es daraufhin: „Gemäß § 42 Abs. 8 Schulgesetz NRW kann die Schulkonferenz (vgl. § 65 Abs. 2 Nummer 28 SchulG) eine einheitliche Schulkleidung empfehlen, sofern alle in der Schulkonferenz vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen.

Quelle : gofeminin

wardaseinefrage 
Fragesteller
 28.06.2023, 15:30

Trifft dies auch in Berlin/Brandenburg Zu?

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