Rechtsgeschäft gültig, nichtig oder anfechtbar?

1 Antwort

1. Nichtig

Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB).

Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter.

2. Anfechtbar

Der Ware fehlt eine zugesicherte Beschaffenheit, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Sprich: wider besseren Wissens hat er im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht.