Muss man als Auszubildende die vollen Hundesteuern zahlen?
Ich bin 23 Jahre, Auszubildende im 3. Leherjahr (Bruttoeinkommen 515€). Meine 40/20 Hündin (gr. Hund) ist natürlich auch auf mich gemeldet. Ich wohne in einer WG.
Meine Frage: Muss ich den vollen Betrag der Hundesteuern zahlen, obwohl meine Vergütung so gering ist? Und kann ich, falls mir zu viel Steuern berechnet wurden, die "zu viel" beszahlten Steuern zurückfordern?
Um schnelle Antwort wäre ich äußerst dankbar!
Liebe Grüße, Anyra und ihre Pelznase^^
2 Antworten
Die Pflicht zur Zahlung der Hudnesteuer udn deren Höhe ist nciht an den status als Bürger, oder Steuerzahler gebunden, sondern daran, das man einen Hund hat. Auf die Einkünte wird da keine Rücksicht genommen.
Schade, aber nciht zu ändern.
Aber wer nur wenig Geld hat, muss ja trotzdem KFZ-Steuer zahlen.
Natürlich ist doch klar.