Macht es einen Unterschied ob jemand als Bürge oder Garant eingesetzt wird?

2 Antworten

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Garant ist schlicht ein in diesem Zusammenhang selten benutztes Synonym für den Bürgen - rechtlich macht das also erst einmal keinen Unterschied.

Wenn der Kredit notleidend würde, dann wärst Du in jedem Fall "dran" nach der alten Banker-Maxime "Bürgen muss man würgen".

Das trifft nicht ganz zu: der Bürge haftet nach Höhe (darüber ist ein Nachweis durch die Bank zu führen) der verbürgten Schuld. Das nennt man auch Akzessorieetät. Unter Garant kann man den Geber einer Garantie verstehen. Das bedeutet sowohl in Deutschland, als auch im Ausland (dort kennt man keine Bürgen), dass die Bank die Höhe und Existenz der Forderung nicht nachweisen muss, der Garant muss auf Anforderung schlicht zahlen. In jedem Fall ist bei der Nutzung des Begriffes "Garant" Vorsicht geboten, weil er in Verbindung mit Privatkunden in Deutschland eigentlich nicht vorkommt (Verbraucherschutz).

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Die Frage ist nicht, wie das einer nennt, sondern was in der Urkunde/dem Vertrag steht, den man unterschreibt.

Beispiele:

  • Wenn schon Bürgschaft, dann: Ausfallbürgschaft, der Bürge übernimmt die Bürgschaft für ...... in Höhe von bis zu .......,- Euro. Der Bürge kann zur Zahlungs aufgeordert werden, wenn der Schuldner in Vermögensverfall gerät, oder eine Pändung beim Schuldner fruchtlos verläuft.

  • möglichst nicht: Selbstschuldnerische Bürgschaft, der Bürge zahlt auf erste Anforderung, ohne Einrede der Vorausklage, für den Kredit in Höhe von ........, zuzüglich der entstandenen Zinsen, Gebühren und Kosten.