Kurzarbeitergeld und Honorartätigkeit?

2 Antworten

Entschuldigung, ich bin neu hier, und habe die Eingabe der Frage verpeilt. Das ist sie:

Nach Abschluss des VHS Semesters wird die Honorarzahlung von der VHS fällig. Wird mir diese auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, und wenn ja, wie erfolgt die Anrechnung (d.h., wieviel bleibt für mich dann ggf. noch von ca. 400 EUR übrig?).

Da die Tätigkeit schon bestand bevor das KUG anfing, erfolgt keine Anrechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung