Kündigung durch einen Vermieter hilfe?

1 Antwort

Das ist ja alles nett und gut, aber der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Sache ist das unscheinbare Stückchen Text "[außerordentlicher Kündigungsgrund]".

Sofern nicht ein wirklich wichtiger Grund vorliegt, der auch zur Not vor Gericht Bestand hat, hast Du kein Formulierungsproblem, sondern ein vertragliches Durchsetzungsproblem: es kann keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Die Datumsangaben sollten realistisch sein. Hat der Mieter eine andere Unterbringungsoption, so kann von einem sehr kurzen Zeitintervall bis zur Räumung ausgegangen werden (z.B. 1-2 Wochen). Wurden bereits zuvor Maßnahmen eingeleitet und der Mieter wohnt beispielsweise dort überhaupt nicht mehr, so kann diese Frist auch sehr kurz gefasst werden. Man kann sich jetzt noch sehr viel mehr Fälle überlegen, aber das ist alles Spekulation, wenn Du nicht die eigentlichen Umstände nennst.

Ich würde vorschlagen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn fristlose Kündigungen in Deutschland müssen wirklich Hand und Fuß haben, ansonsten verbringst Du sehr mehr Zeit damit als mit einer ordentlichen Kündigung, ohne dass der Vorgang an sich vorankommt.

SebastianX7 
Fragesteller
 10.04.2023, 12:37

Die Kündigungsgründe sind wie folgt:

-wiederholte Störung des Hausfriedens, etwa durch Lärmbelästigung

-Beleidigung oder Bedrohung der Nachbarn durch den Mieter

-die andere Person, die nicht gemeldet und nicht im Vertrag genannt ist, wohnt ständig beim Mieter

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gandalf94305  10.04.2023, 12:58
@SebastianX7

Insgesamt bist Du jedoch weiterhin recht sparsam mit Informationen, beispielsweise zum Punkt, wie lange das Mietverhältnis bestand.

§573c Abs. 1 BGB spezifiziert die Eckpunkte für die Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter im ordentlichen Fall.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Das Datum der Übergabe richtet sich danach, wann die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Da wir das nicht wissen, musst Du wohl selbst 14 Tage zu diesem Datum hinzuzählen müssen.

Weiterhin ist unklar, ob es bereits Abmahnungen gab.

Ich verstehe die ganze Frage irgendwie nicht. Wo liegt die Herausforderung?

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