Kündigung durch einen Vermieter hilfe?
Hallo, ich möchte mein Mietverhältnis so schnell wie möglich kündigen, brauche aber Hilfe bei den Terminen. Welche Daten muss ich eingeben, um gültig zu sein?
Ich möchte, dass sie das Mietrecht einhalten.
Muster für die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Mieter],
hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn] fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiter bestehendes Mietverhältnis nicht mehr tragbar wäre.
Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].
Zur Begründung:
Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [außerordentlicher Kündigungsgrund].
Dieser Umstand berechtigt mich gemäß § 543 Abs. 2 BGB dazu, das mit Ihnen geschlossene Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung / das Haus binnen von 14 Tagen vollständig zu räumen und spätestens am [Datum der Übergabe] in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind mir oder der Hausverwaltung zu übergeben.
Als Übergabetermin schlage ich Ihnen den [Datum der Übergabe] vor. Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir bitte umgehend Ihren Terminwunsch mit.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gemäß § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.
Sollte Sie die Wohnung / das Haus nicht fristgerecht zurückgeben, werde ich eine Räumungsklage einreichen und gemäß Paragraf 546a BGB, die ursprünglich vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen. Darüber hinaus behalte ich mir vor, weiterreichende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift des Vermieters]
1 Antwort
Das ist ja alles nett und gut, aber der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Sache ist das unscheinbare Stückchen Text "[außerordentlicher Kündigungsgrund]".
Sofern nicht ein wirklich wichtiger Grund vorliegt, der auch zur Not vor Gericht Bestand hat, hast Du kein Formulierungsproblem, sondern ein vertragliches Durchsetzungsproblem: es kann keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Die Datumsangaben sollten realistisch sein. Hat der Mieter eine andere Unterbringungsoption, so kann von einem sehr kurzen Zeitintervall bis zur Räumung ausgegangen werden (z.B. 1-2 Wochen). Wurden bereits zuvor Maßnahmen eingeleitet und der Mieter wohnt beispielsweise dort überhaupt nicht mehr, so kann diese Frist auch sehr kurz gefasst werden. Man kann sich jetzt noch sehr viel mehr Fälle überlegen, aber das ist alles Spekulation, wenn Du nicht die eigentlichen Umstände nennst.
Ich würde vorschlagen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn fristlose Kündigungen in Deutschland müssen wirklich Hand und Fuß haben, ansonsten verbringst Du sehr mehr Zeit damit als mit einer ordentlichen Kündigung, ohne dass der Vorgang an sich vorankommt.
Insgesamt bist Du jedoch weiterhin recht sparsam mit Informationen, beispielsweise zum Punkt, wie lange das Mietverhältnis bestand.
§573c Abs. 1 BGB spezifiziert die Eckpunkte für die Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter im ordentlichen Fall.
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Das Datum der Übergabe richtet sich danach, wann die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Da wir das nicht wissen, musst Du wohl selbst 14 Tage zu diesem Datum hinzuzählen müssen.
Weiterhin ist unklar, ob es bereits Abmahnungen gab.
Ich verstehe die ganze Frage irgendwie nicht. Wo liegt die Herausforderung?
Vielen Dank für Ihre Informationen und Hilfe
Die Kündigungsgründe sind wie folgt:
-wiederholte Störung des Hausfriedens, etwa durch Lärmbelästigung
-Beleidigung oder Bedrohung der Nachbarn durch den Mieter
-die andere Person, die nicht gemeldet und nicht im Vertrag genannt ist, wohnt ständig beim Mieter