Kümmert sich eine Steuersoftware um Pauschalen und Höchstbeträge?

1 Antwort

Hallo Jürgen,

die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgabenhöchstbetrag werden natürlich von den Softwareprodukten berücksichtigt. Einen Hinweis, dass Höchstbeträge noch nicht ausgenutzt wurden, wird evtl. erfolgen.

Du kannst doch die Auswirkung weiterer Eingaben ausprobieren, indem Du einfach eine Steuerberechnung vornimmst, und auch abgleichst, was sich in der Berechnung konkret geändert hat.

tom77 
Fragesteller
 13.07.2023, 07:50

Hallo Steinemann.

An den Fragen herum zu basteln, war für mich wirklich extrem schwierig. Ich möchte es mir mit euch ja nicht verscherzen. Ich setze noch mal locker einen oben drauf, in dem ich sage.

Die Steuersoftware soll den Fokus ausschließlich auf die jeweils aktuellen Pauschalen richten, in Zusammenhang mit den Eurobeträgen in den Steuerbescheinigungen vom Arbeitgeber.

Und jetzt kommt das entscheidende. VOR der Eingabe sämtlicher Gesundheits- und anderer Nebenkosten, ja sogar Werbekosten für Rentner, incl. dieser 16 € Kontoführungsgebühr ggf usw, soll die Steuersoftware mich auf mögliche legale Eingabemöglichkeiten hinweisen, die ich zusätzlich eintragen kann, aber vorrangig geht es mir darum, ob die Steuersoftware imstande ist, anhand der Anlage N Euro Beträge incl. sämtlicher Pauschalen und Höchstbeträge, wie dieser ominöse 1.900 € Betrag nach der ersten Berechnung dem Nutzer mitteilt, welche eigenen Eingaben Sinn machen oder nicht.

Unnötig zu sagen, dass Elster das nicht kann. Da läuft alles zu Fuß ab. Und eine Kostenpflichtige Software macht nur Sinn, wenn sie mich tatkräftig unterstützt und "mitdenkt".

VG

0
Eifelia  13.07.2023, 11:03
@tom77

Bei den bekannten Steuersoftware-Firmen gibt es Foren zur Software, z.B. bei Wiso - da kannst Du das direkt fragen.

0