Ist die Übernahme von Telefonkosten durch Arbeitgeber steuerfrei?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dies ist weniger ein Steuer als ein Sozialversicherungsproblem.

Steuerlich wäre es möglich, das der Arbeitgeber die Telefongebühren pauschal für die Mitarbeiter versteuert.

Das Problem ist hier die Sozialversicherung, weil die auf 400,- Euro gedeckelt ist für den Bereich den der Arbeitgeber pauschal durch die Minijobregel zahlen kann.

Man muß analog über die Werbungskostenregelung gehen. Wäre das ein zu versteuernder udn voll sozialversicherungspflichtiger Job, würde das Finazamt die Hälfte der Telefonkosten als Werbungskosten anerkennen.

Da dann auch diese Zahlung des AG steuer- udn sozialversicherungsfrei wäre, würde das so durchlaufen.

Also wird auch hier eine hälftige Zahlung (also 15,- Euro) unproblematisch durchlaufen.

Die Übernahme der Telefonkosten ist in keinem Fall steuerfrei, da durch die Übernahme ein sogenannter "Geldwerter Vorteil" entsteht. Und der muss versteuert werden.