Für andere Person Geld anlegen. Rechtslage?

1 Antwort

Wer das Geld eines anderen anlegt, weil der sonst Steuer bezahlen müßte, begeht selbst keine Hinterzeihung. Hinterziehen macht ja der Andere, aber er leistet Beihilfe.

Wenn er das Geld geschenkt bekommt, fällt es unter die Schenkungsteuer, das ist richtig, aber da gibt es ja Freibeträge.

Nur was wäre damit geholfen (ausser natürlich dem Beschenkten? Der andere hätte zwar darauf keine Ertragsteuern mehr zu zahlen, aber er hätte ja auch die einnahmen nicht mehr. die müßte dann Jahr für Jahr "zurückgeschenkt" werden.

Also für ja nur noch 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer, sollte man in den sauren Apfel beissen und zahlen.

Also das ganz käme dann doch auf einen Umgehungstatbestand, gem. § 42 AO.

Also ich halte diese Konstruktion für abentuerlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986