Finanzamtschulden wann verjährt? Grundbucheintrag?
Hallo Ihr Lieben,
habe da eine Frage. Hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine Mutter musste 2007 Ihr Geschäft schließen. Lief nicht mehr und sie hat leider nicht mehr regelmäßig eine Steuererklärung abgegeben. Sie hat auch leider keinen Abschluss gemacht, so dass das FA Ihe eine Steuerschuld von ca. 45000€ zugeteilt hat. Konnte Sie nicht zahlen! Daraufhin war 2008 ein Mitarbeiter vom FA bei Ihr zu Hause und hat geschaut was zu holen ist.
Leider war nichts zu holen.
Seit 2008 hat Sie nie wieder vom FA gehört.
Außerdem hat das Finanzamt einen Grundbucheintrag vorgenommen.
Jetzt frage ich mich wann verjährt sowas? Und ab wann kann man was gegen den Grundbucheintrag machen? Oder weckt das nur schlafende Hunde?
Versuchen gerade das Finanzchaos unserer Eltern zu regeln, weil jetzt langsam das Thema erbe ansteht und mein Vater Demenzkrank ist etc. und ein großes Haus im Spiel ist was wir gerne halten würden.
Wissen nur nicht ob da uns diese FA Geschichte nicht noch in die Quere kommt :-(
Und schlafende Hunde wollen wir auch nur ungern wecken ;-)
Über jede Antwort freue ich mich!!
Lg Tom
1 Antwort
An dieser Geschichte scheint etwas zu fehlen: Nämlich, wieso das FA nur einen "Grundbucheintrag" -welcher Art auch immer- voranlaßt und nicht die Zwangsversteigerung vorgenommen hat. Wenn da eine Grundschuld eingetragen wurde, dann hast Du in puncto Erbe aber großes Pech gehabt. Die verschwindet aus dem Grundbuch erst, wenn der abgesicherte Betrag gezahlt wurde. Und schlafende Hunde wecken müssen wird man ohnehin. Oder glaubst Du, daß irgendjemand ein Grundstück kaufen würde, wenn da eine Grundschuld drauf lastet?
Nein, da fehlt nix.
Eine Grundschuld einzutragen und generationen-übergreifend zu warten, ist der übliche Weg.
Die sofortige Versteigerung würde nämlich in den meisten Fällen eine sog. unzumutbare Härte darstellen. Die gilt es zu vermeiden.
Einfacher ausgedrückt: Die Öffentlichkeit will ja nur ihr Geld - nicht aber die völlige Vernichtung eines ihrer Mitglieder und deren Angehörigen.
Im öffentlichen Haushalt wären diese sofortigen Gelder ohnehin nur das Atom in einem Wassertropfen.