Darf ich mit 16 in einem Café als minijob von 17 Uhr bis 1 Uhr Nachts arbeiten, eigentlich nicht oder?

1 Antwort

Nein, darfst du nicht

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.